Eine Seite, die Mitreden ermöglicht: Meine Forderung bei der UN

Titelbild: KI-generierte Illustration zum Technologiedialog mit fiktiven Personen; keine Aufnahme der Veranstaltung.

Wer mit öffentlichen Mitteln neue Technologie erforscht oder entwickelt, sollte der Öffentlichkeit verständlich erklären, woran er arbeitet. Eine Seite wäre für mich das Minimum. Welches Problem soll die Technologie lösen? Was kann sie nachweislich, wo liegen ihre Grenzen, und wie können betroffene Menschen Einfluss nehmen?

Diese Forderung vertrete ich seit Jahren. Beim UN Digital Cooperation Day in New York habe ich sie erneut eingebracht. Für mich steckt darin eine konkrete Aufgabe von Robotic & AI Governance: Menschen müssen Technologie beurteilen und ihre Wünsche einbringen können, solange wichtige Entscheidungen noch offen sind.

Ein verständlicher Text ist der Anfang. Beteiligung entsteht erst, wenn Rückfragen und Einwände eine nachvollziehbare Antwort bekommen: Wer hat entschieden, und was wurde durch die Rückmeldung verändert?

In diesem Beitrag: zuerst die belegten Ergebnisse aus New York und die Originalaufzeichnungen, danach mein persönlicher Kommentar mit einem konkreten Vorschlag für öffentliche Technologieförderung.

Zu den Ergebnissen · Zu meiner One-Pager-Forderung · Zu den Fragen und Antworten

Veranstaltung: 21. September 2026 · Recherche- und Quellenstand: 18. Oktober 2026

Teil 1 · Bericht: Was der UN Digital Cooperation Day hervorgebracht hat

Am 21. September 2026 veranstaltete das UN Office for Digital and Emerging Technologies (ODET) den zweiten UN Digital Cooperation Day in New York. Der Tag während der hochrangigen Woche der UN-Generalversammlung verband drei Aufgaben: wissenschaftliche Erkenntnisse einordnen, politische Entscheidungen vorbereiten und die Voraussetzungen für eine breitere Nutzung von KI schaffen. Das offizielle Programm dokumentiert die Veranstaltungen und Aufzeichnungen.

Die Ergebnisse auf einen Blick

GegenstandWas konkret vorliegtStand und Einordnung
Nationale KI-StrategienVorstellung des UN Blueprint for National AI and Data Strategies; Erfahrungen aus Lesotho und GuineaArbeitshilfe für die Umsetzung nationaler Strategien. Lesotho hatte sie bereits im August erprobt.
Wissenschaftliche RisikobewertungErstes Themenpapier des unabhängigen internationalen wissenschaftlichen KI-PanelsAm 21. September als vorläufige, noch nicht abschließend redigierte Fassung veröffentlicht; Schwerpunkt KI-Agenten, Fehlanpassung und Kontrollverlustrisiken.
KI und KatastrophenvorsorgeNeue Partnerschaft zwischen ODET und dem UN Office for Disaster Risk Reduction (UNDRR)Angekündigte Zusammenarbeit zum Einsatz von KI für die Verringerung von Katastrophenrisiken.
Arbeit, offene KI und grenzüberschreitende ErprobungDiskussionen über Qualifizierung, Open-Source-KI und gemeinsame Erprobungsräume für KI-GovernanceThemen des Austauschs; aus einer Sitzung allein folgt noch kein verabschiedeter internationaler Standard.

Quellen zur Übersicht: UN-Nachlese, ODET-Bericht zu Lesothos Pilot und erstes Themenpapier des KI-Panels.

Nationale KI-Strategien: vom politischen Ziel zur umsetzbaren Planung

Der Blueprint setzt bei einer praktischen Frage an: Wie wird aus einer nationalen KI-Strategie ein Vorhaben, das ein Land tatsächlich umsetzen kann? In Lesotho ging es unter anderem um Rechenkapazität, Energie, Vernetzung, Daten, Kompetenzen und Finanzierung. Am Ende des Workshops im August stand der Entwurf eines nationalen Fahrplans für Rechenkapazität. Bei der Vorstellung in New York kamen Lesothos Erfahrungen und Guinea als nächstes Anwendungsland zusammen. Der ODET-Bericht beschreibt diesen Weg.

KI-Agenten: ein wissenschaftliches Themenpapier zu Risiken und Kontrollfragen

Das neue Themenpapier untersucht, wie das Verhalten leistungsfähiger KI-Agenten von menschlichen Absichten abweichen kann. Ausgangspunkt ist ein dokumentierter Vorfall aus der Sicherheitsprüfung solcher Systeme. Das Panel ordnet ihn in die Forschung ein und betrachtet Schutzansätze aus anderen Bereichen mit hohen Sicherheitsanforderungen.

Die Aussagegrenze ist wesentlich: Das Papier beziffert weder die Wahrscheinlichkeit noch den Zeitpunkt eines schweren künftigen Kontrollverlusts. Es gibt auch keine verbindlichen politischen Maßnahmen vor. Die Originalveröffentlichung ist als „advance unedited version“ gekennzeichnet.

Der schon am 1. Juli 2026 veröffentlichte vorläufige Gesamtbericht und das neue Themenpapier erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Gesamtbericht bewertet das Feld breiter; das September-Papier vertieft eine konkrete Risikofrage. Die FAQ des wissenschaftlichen Panels erläutern diese Veröffentlichungsfolge. Meine frühere Einordnung zum vorläufigen UN-KI-Bericht bleibt als historischer Beitrag dazu lesbar.

Arbeit, Bildung und die gemeinsame Wissensbasis

Die Sitzung zur Zukunft der Arbeit stellte Bildung, Qualifizierung und die Vorbereitung von Menschen und Institutionen in den Mittelpunkt. Damit verbunden war die Frage, wer an einer KI-geprägten Wirtschaft teilhaben kann. Aufzeichnung: Arbeit und Bildung.

Im „Panel of Panels“ ging es um den Vergleich internationaler wissenschaftlicher Einschätzungen: Wo stimmen sie überein, wo bestehen Wissenslücken, und welche Perspektiven fehlen? Dazu gehörte der Blick auf Erfahrungen aus dem Globalen Süden. Das war ein Austausch über bessere Evidenzgrundlagen für Governance. Aufzeichnung: Panel of Panels.

Was als Ergebnis festgehalten werden kann

Der Tag brachte eine Arbeitshilfe, eine neue wissenschaftliche Veröffentlichung und eine angekündigte Partnerschaft zusammen. Weitere Sitzungen dienten dem Austausch über Umsetzung und Zusammenarbeit. Die offizielle Nachlese stellt diese Schritte in den Zusammenhang der Umsetzung des Global Digital Compact. Sie dokumentiert keinen Beschluss über meine One-Pager-Forderung.

Die offiziellen Aufzeichnungen zum Nachsehen

Das UN-Programm verlinkt drei parallele Aufzeichnungen. Die Zeitmarken helfen beim Einstieg in die großen Themenblöcke des Oasis-Streams; über die Raumlinks sind auch die ergänzenden Sitzungen erreichbar.

Vier Einstiegspunkte im Oasis-Stream:

ThemaEinstieg in die Aufzeichnung
Nationale KI-Strategien und Blueprintab 01:11:44
KI, Arbeit, Bildung und Qualifizierungab 02:47:32
Vorstellung des ersten wissenschaftlichen Themenpapiersab 05:42:11
Gemeinsame wissenschaftliche Evidenzgrundlagen: Panel of Panelsab 06:07:11

Die Zeitmarken beziehen sich auf die Laufzeit des Videos und markieren den Einstieg in den jeweiligen Themenblock.

Eigene Initiative im UN-Portal: Robotics & AI 2050+

Auch meine Delphi-Studie ist inzwischen im UN Digital Cooperation Portal als Initiative gelistet: Robotics & AI 2050+. Der direkte Eintrag im MUDT-/TUM-Profil beschreibt eine globale, unabhängige Studie zur Zukunft von Robotik und künstlicher Intelligenz. Sie führt Einschätzungen von Fachleuten zusammen und betrachtet sechs technologische Grundfähigkeiten sowie neun Anwendungsbereiche.

Das Portal ordnet die Initiative unter anderem der internationalen KI-Governance und der digitalen wirtschaftlichen Teilhabe zu. Die Studie bleibt ein eigenständiges Forschungsvorhaben; die Portal-Listung macht sie im internationalen Kooperationsverzeichnis auffindbar.

Für mich ergänzen sich diese beiden Aufgaben: Die Studie soll fachliche Zukunftseinschätzungen systematisch erschließen. Die One-Pager-Forderung soll Menschen außerhalb der Fachwelt befähigen, eigene Fragen und Erwartungen einzubringen.

Teil 2 · Persönlicher Kommentar: Eine Seite, die Mitreden ermöglicht

Die folgenden Überlegungen sind meine eigene Position. Ich habe die Forderung bei der Veranstaltung eingebracht und möchte sie zur Diskussion stellen.

Eine Forderung, mehrere Gelegenheiten

Ich war als Experte beim UN Digital Cooperation Day in New York dabei.

Viele interessante Gespräche mit Menschen, die die KI-Debatte maßgeblich prägen, gehörten zu diesem Besuch. Meine One-Pager-Forderung habe ich an verschiedenen Stellen artikuliert: in Gesprächen und auch mit einem Wortbeitrag im Rahmen einer Frage an ein Panel.

Mir geht es dabei um eine konkrete Verbindung zwischen Forschung und Öffentlichkeit. Wenn wir Technologien entwickeln, die den Alltag vieler Menschen verändern können, müssen diese Menschen eine verständliche Grundlage bekommen, um sich ein Urteil zu bilden. Und sie müssen ihre Fragen einbringen können.

Meine Forderung setzt bei einer Aufgabe an, die wir als Forschende und Entwickler selbst übernehmen können: erklären, was wir tun, was wir wissen und was noch offen ist.

Dominik Bösl (links) und Gary Marcus auf einem gemeinsamen Selfie in New York.
Wem man in New York so über den Weg läuft: Gary Marcus. Von mir spontan fürs Selfie rekrutiert – erst etwas überrumpelt, danach haben wir uns nett unterhalten.

Ein Paper erfüllt eine andere Aufgabe als eine öffentliche Erklärung

Wissenschaftliche Publikationen richten sich in erster Linie an Fachkolleginnen und Fachkollegen. Sie sollen Methoden, Ergebnisse und Schlussfolgerungen nachvollziehbar machen. Dafür brauchen wir fachliche Genauigkeit und die Begriffe des jeweiligen Forschungsgebiets.

Menschen außerhalb dieses Fachgebiets brauchen zusätzlich einen verständlichen Zugang. Sie finanzieren Forschung mit ihren Steuergeldern mit. Sie begegnen den Anwendungen später im Alltag. Manche profitieren davon, andere müssen mit Folgen umgehen, die sie sich nicht ausgesucht haben.

Deshalb meine ich mit der Forderung ausdrücklich auch uns Professorinnen und Professoren. Wir sollten erklären können, welches Problem wir bearbeiten, welche Erwartungen wir für begründet halten und wo wir selbst noch Fragen haben.

Eine verständliche Seite verlangt Entscheidungen beim Schreiben: Was müssen Menschen wissen, um das Vorhaben einordnen zu können? Welche Begriffe muss ich erklären? Welche Einschränkung darf ich nicht hinter einer beeindruckenden Demonstration verschwinden lassen?

Sechs Fragen für öffentlich geförderte Technologie

Für mich gehören sechs Antworten auf diese Seite.

  1. Problem & BetroffeneWas wollen wir lösen – und für wen?
  2. Technologie & AlternativenWarum dieser Ansatz? Was ginge anders?
  3. Belegte FähigkeitenWas funktioniert bereits – unter welchen Bedingungen?
  4. Grenzen & NichtwissenWas können oder wissen wir noch nicht?
  5. Risiken & VerantwortungWer entscheidet über Schutz und Abbruch?
  6. Rückfragen & MitgestaltungWie können Betroffene Einfluss nehmen?

1. Welches Problem wollen wir lösen, und für wen wäre das eine Verbesserung?

Am Anfang steht das Anliegen. Wer soll von dem Vorhaben profitieren? Woran würde sich eine Verbesserung erkennen lassen? Auch die Frage, wer möglicherweise Nachteile hat oder zusätzlichen Aufwand tragen muss, gehört dazu.

2. Warum brauchen wir dafür diese Technologie? Welche Alternativen gibt es?

Eine technische Möglichkeit begründet ihren Einsatz noch nicht. Vielleicht lässt sich das Problem einfacher lösen. Vielleicht braucht es eine Kombination aus technischen und organisatorischen Veränderungen. Die Öffentlichkeit sollte nachvollziehen können, warum ein bestimmter Ansatz gewählt wurde.

3. Was funktioniert nachweislich bereits, und unter welchen Bedingungen wurde es geprüft?

Ein Versprechen braucht eine Grundlage. Was wurde tatsächlich getestet? Unter welchen Bedingungen? Was davon lässt sich schon auf den vorgesehenen Einsatz übertragen? Wer den Unterschied zwischen Versuch und verlässlichem Betrieb kennt, kann Erwartungen besser beurteilen.

4. Was können wir noch nicht, und was wissen wir noch nicht?

Ein ehrliches „Das wissen wir noch nicht“ ist eine brauchbare Antwort. Es hilft, Unsicherheit sichtbar zu machen. Dazu gehören technische Grenzen ebenso wie offene Fragen über die Folgen eines möglichen Einsatzes.

5. Welche Risiken sehen wir? Wer entscheidet über Schutzmaßnahmen oder einen Abbruch?

Risiken zu benennen muss Folgen für die Gestaltung haben. Wer trägt Verantwortung? Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen? Wer kann eingreifen, wenn Annahmen nicht mehr stimmen oder Probleme auftreten? Auch diese Zuständigkeiten sollten verständlich werden.

6. Wie können Betroffene Rückfragen stellen und auf die weitere Entwicklung Einfluss nehmen?

Eine Kontaktadresse kann ein Anfang sein. Entscheidend ist, was danach geschieht: Wann können Menschen etwas beitragen? Wer beantwortet ihre Fragen? Und wie erfahren sie, ob ihr Einwand eine Entscheidung verändert hat?

Den Vorschlag und die sechs Fragen habe ich auch in meinem Videobeitrag auf LinkedIn vom 30. September 2026 zusammengefasst.

Wie das an einem Beispiel aussehen könnte

Stellen wir uns ein öffentlich gefördertes Forschungsprojekt vor, das einen Service-Roboter für öffentliche Gebäude entwickelt. Er soll Besucherinnen und Besuchern helfen, sich zurechtzufinden. Dieses Beispiel ist zur Veranschaulichung gewählt.

Die öffentliche Erklärung könnte zunächst benennen, welches Orientierungsproblem untersucht wird und welchen Menschen eine Unterstützung helfen soll. Anschließend müsste sie erklären, warum dafür ein Roboter erprobt wird. Eine bessere Beschilderung, ein zugänglicher Gebäudeplan oder eine persönliche Anlaufstelle wären naheliegende Vergleichsmöglichkeiten.

Für den Leistungsstand wäre relevant, was bisher unter welchen Bedingungen funktioniert: Erkennt das System unterschiedlich formulierte Fragen? Kommt es mit mehreren Sprachen zurecht? Was passiert, wenn es eine Frage nicht versteht? Welche Aufgaben übernimmt weiterhin ein Mensch?

Falls das Vorhaben Sensoren oder personenbezogene Daten benötigt, sollte die Erklärung beschreiben, wofür sie gebraucht werden und welche Fragen dazu noch offen sind. Zugleich müsste klar sein, wie Menschen ohne die Nutzung des Roboters zum Ziel kommen.

Schließlich braucht es Rückmeldung aus dem Alltag: von Besucherinnen und Besuchern, Beschäftigten und Menschen, deren Bedürfnisse im ersten Entwurf vielleicht übersehen wurden. Ihre Anregungen sollten noch Einfluss auf die Gestaltung nehmen können.

So wird aus einer allgemeinen Ankündigung ein Vorhaben, über das man konkret sprechen kann.

Grundlagenforschung braucht Raum für Nichtwissen

Bei Grundlagenforschung darf die ehrliche Antwort auf die Nutzenfrage lauten: Das wissen wir noch nicht. Erkenntnisgewinn ist ein legitimes Ziel. Ich möchte gerade nicht, dass jede wissenschaftliche Frage vorschnell mit einem vermeintlich sicheren Geschäftsmodell oder einem unmittelbar messbaren Alltagseffekt gerechtfertigt werden muss.

Auch dann lässt sich verständlich erklären, welche Frage untersucht wird, warum sie wissenschaftlich interessant ist und welche Unsicherheiten bestehen.

Ebenso wenig verlangt mein Vorschlag, Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitskritische Einzelheiten zu veröffentlichen. Eine öffentliche Erklärung muss solche Grenzen berücksichtigen. Wer einen Nutzen verspricht, sollte aber darlegen können, worauf dieses Versprechen beruht und was bislang eine Erwartung ist.

Die Seite eröffnet das Gespräch

Eine Seite allein schafft noch keine Beteiligung. Ich möchte deshalb, dass zu ihr ein erreichbarer Ansprechpartner und ein nachvollziehbarer Umgang mit Rückmeldungen gehören.

Welche Fragen wurden gestellt? Welche Einwände gab es? Wer hat darüber entschieden? Was wurde verändert, was bewusst beibehalten und aus welchem Grund?

Dabei geht es nicht darum, jede Anregung zu übernehmen. Beteiligung wird glaubwürdig, wenn Entscheidungen erklärt werden und Menschen erkennen können, was ihr Beitrag bewirkt hat.

Diese Haltung verbindet meine Überlegungen zu Robotic & AI Governance mit dem praktischen Zugang aus KI mit über 60: verständlich erklären, eigenes Prüfen ermöglichen und Menschen zu einer begründeten Meinung befähigen.

Auch bei der Social-Media-Regulierung für junge Menschen stellt sich die Frage, wie Schutz, Bildung und Selbstbestimmung zusammenkommen. Die Unterstützung muss zu den jeweiligen Menschen und ihrer Situation passen. Verständliche Information und ernst gemeinte Mitsprache bleiben dabei grundlegende Aufgaben.

Ein Pilot, der an der Verständlichkeit gemessen wird

Der Einwand „noch mehr Bürokratie“ ist berechtigt. Mein Vorschlag ist deshalb, die Seite in bestehende Projektberichte zu integrieren und an wichtigen Meilensteinen zu aktualisieren. Ich möchte kein zusätzliches Formular, das am Ende nur zwischen Projekt und Förderstelle zirkuliert.

Ich würde die Anforderung zunächst in einem Förderprogramm erproben. Zur Erprobung gehört für mich, die Erklärung mit fachfremden Menschen zu prüfen. Können sie nach der Lektüre das Anliegen in eigenen Worten wiedergeben? Können sie erkennen, was bereits funktioniert und was noch offen ist? Finden sie den richtigen Weg für eine Rückfrage?

Ebenso wichtig wäre, ob Rückmeldungen rechtzeitig ankommen und etwas an der weiteren Gestaltung verändern können. Das sind die Fragen, an denen ich den Pilot messen würde.

Die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit bleibt dafür wichtig. Meine Einordnung zum wissenschaftlichen KI-Panel der Vereinten Nationen beschäftigt sich mit dieser größeren Ebene. Die verständliche Erklärung eines konkreten Vorhabens gibt Menschen einen Zugang zu den Entscheidungen, die sie selbst betreffen.

Ich wünsche mir, dass wir damit anfangen. Wer öffentliche Mittel erhält, soll der Öffentlichkeit verständlich Auskunft geben können. Eine Seite ist ein überschaubarer erster Schritt. Was wir daraus an Gespräch und Mitgestaltung entstehen lassen, entscheidet über ihren Wert.

Häufige Fragen zu den UN-Ergebnissen und zur One-Pager-Forderung

Zum Treffen und seinen Ergebnissen

Was ist der UN Digital Cooperation Day 2026?

Der UN Digital Cooperation Day 2026 war eine Veranstaltung des UN Office for Digital and Emerging Technologies am 21. September in New York. Im Mittelpunkt standen Wissenschaft, politische Gestaltung und der Aufbau von Fähigkeiten für eine globale KI-Zukunft. Regierungen, Wissenschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft kamen zum Austausch zusammen. Das offizielle Programm zeigt den Rahmen und die einzelnen Sitzungen.

Welche konkreten Ergebnisse hat der UN Digital Cooperation Day gebracht?

Zu den dokumentierten Ergebnissen gehören der Start des UN Blueprint für nationale KI-Strategien, das erste Themenpapier des wissenschaftlichen KI-Panels und eine neue ODET-UNDRR-Partnerschaft zu KI und Katastrophenvorsorge. Daneben wurden unter anderem Arbeit, offene KI und grenzüberschreitende Erprobungsräume diskutiert. Die UN-Nachlese und die Veröffentlichungsseite des Themenpapiers belegen diese unterschiedlichen Arten von Ergebnissen.

Wurden dort neue verbindliche weltweite KI-Regeln beschlossen?

Die hier ausgewerteten offiziellen Unterlagen dokumentieren Arbeitshilfen, wissenschaftliche Einordnung, Kooperationen und Diskussionen. Ein Beschluss über ein verbindliches weltweites KI-Gesetz oder über meine One-Pager-Forderung ist darin nicht ausgewiesen. Für die Einordnung zählen deshalb der genaue Dokumenttyp und sein Status. Eine wissenschaftliche Bewertung informiert politische Entscheidungen; mein Vorschlag für öffentliche Technologieförderung bleibt als persönlicher Kommentar gekennzeichnet. Quellen: UN-Nachlese, Mandat und Veröffentlichungen des Panels.

Was unterscheidet das September-Themenpapier vom vorläufigen UN-KI-Bericht?

Der vorläufige Bericht vom 1. Juli 2026 bewertet Chancen, Risiken und Auswirkungen von KI in breiterem Umfang. Das am 21. September veröffentlichte erste Themenpapier behandelt gezielt KI-Agenten, Fehlanpassung und Risiken eines Kontrollverlusts. Es vertieft damit eine Fragestellung, anstatt den Gesamtbericht einfach zu ersetzen. Das Panel erläutert die Folge seiner Veröffentlichungen in den eigenen FAQ. Der historische Stand meines früheren Blogbeitrags zum Gesamtbericht bleibt erkennbar.

Was bedeutet die Listung von Robotics & AI 2050+ im UN-Portal?

Das UN Digital Cooperation Portal führt die globale, unabhängige Delphi-Studie „Robotics & AI 2050+“ im Profil von MUDT und TUM als aktive Initiative auf. Der Eintrag beschreibt ihren Forschungsansatz und ordnet sie Zielen der digitalen Zusammenarbeit zu. Damit ist die Initiative im Kooperationsverzeichnis auffindbar. Über konkrete Ergebnisse oder den Abschluss einer neuen Befragungsrunde sagt diese Listung allein nichts aus. Die Angaben lassen sich im direkten UN-Portal-Eintrag nachlesen.

Wo kann ich die UN-Veranstaltung im Video nachsehen?

Die offiziellen Aufzeichnungen stehen für Oasis, Bamboo North und Bamboo South zur Verfügung. Im Oasis-Stream führen die oben gesetzten Zeitmarken direkt zu nationalen KI-Strategien, Arbeit und Bildung, dem wissenschaftlichen Themenpapier sowie dem Panel of Panels. Wer einzelne Aussagen im Zusammenhang hören möchte, kann von dort aus im vollständigen Stream weitersehen.

Zu meinem Vorschlag für Technologieförderung

Was ist ein One-Pager für öffentlich geförderte Technologie?

Ich meine damit eine verständliche öffentliche Seite zu einem Forschungs- oder Technologievorhaben. Sie erklärt, welches Problem untersucht wird, warum dieser Ansatz gewählt wurde, was nachweislich funktioniert, wo Grenzen und Risiken liegen und wie Betroffene mitreden können. Fachfremde Menschen sollen nach der Lektüre begründete Fragen stellen können. Die Seite ergänzt wissenschaftliche Publikationen um einen Zugang für die Öffentlichkeit. Meinen Vorschlag erläutere ich auch im eigenen Videobeitrag.

Für wen soll die One-Pager-Anforderung gelten, und was muss auf die Seite?

Meine Forderung richtet sich an diejenigen, die öffentliche Mittel für die Erforschung oder Entwicklung von Technologie erhalten. Dazu gehören ausdrücklich Hochschulen und wir Professorinnen und Professoren. Ich schlage sechs Antworten vor: Problem und Betroffene; Technologie und Alternativen; belegte Fähigkeiten; Grenzen und Nichtwissen; Risiken und Verantwortung; Möglichkeiten zur Rückfrage und Einflussnahme. So bekommt die Öffentlichkeit eine nachvollziehbare Grundlage, ohne dass jede Leserin und jeder Leser zuerst ein Fachstudium absolvieren muss.

Wie lässt sich Grundlagenforschung erklären, wenn ihr späterer Nutzen noch unbekannt ist?

Grundlagenforschung kann ihre wissenschaftliche Frage, deren Bedeutung und die offenen Punkte erklären. Ein späterer praktischer Nutzen darf unbekannt sein. Genau das sollte dann verständlich auf der Seite stehen. Ich möchte keinen vermeintlich sicheren Alltagseffekt erzwingen, den die Forschung noch gar nicht belegen kann. Ehrlich dargestelltes Nichtwissen hilft der Öffentlichkeit, Erkenntnisgewinn, Erwartungen und belastbare Ergebnisse auseinanderzuhalten.

Müssen dafür Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitskritische Details veröffentlicht werden?

Mein Vorschlag verlangt eine verständliche Erklärung innerhalb begründeter Vertraulichkeitsgrenzen. Ziele, erwarteter Nutzen, nachgewiesene Fähigkeiten, offene Fragen und Verantwortlichkeiten lassen sich häufig beschreiben, ohne geschützte technische Einzelheiten offenzulegen. Wo Informationen zurückgehalten werden müssen, sollte die öffentliche Darstellung diese Grenze nachvollziehbar benennen. Der Anspruch bleibt, ein Vorhaben beurteilen und Fragen dazu stellen zu können; die Seite ist keine vollständige technische Offenlegung.

Wie kann der One-Pager erprobt werden, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen?

Ich würde ihn zunächst in einem Förderprogramm in bestehende Berichte integrieren und an wichtigen Meilensteinen aktualisieren. Für den Pilot zählt, ob fachfremde Menschen das Vorhaben danach erklären, Grenzen erkennen und eine Rückfrage an die richtige Stelle richten können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob Rückmeldungen die Entwicklung rechtzeitig erreichen. Der Erfolg bemisst sich für mich an Verständlichkeit und nutzbaren Beteiligungswegen.

Wann entsteht aus verständlicher Information echte Beteiligung?

Beteiligung entsteht, wenn Rückfragen und Einwände rechtzeitig Einfluss auf noch offene Entscheidungen haben können. Dafür braucht es erreichbare Ansprechpartner, passende Gesprächsangebote und nachvollziehbare Antworten. Menschen sollten erkennen können, was aufgrund ihrer Rückmeldung verändert wurde oder warum eine Entscheidung bestehen bleibt. Fachlich begründete Einwände dürfen dabei ebenso vorkommen wie Fragen ohne technisches Vorwissen. Meine Beiträge zu KI mit über 60 und Robotic & AI Governance führen diesen Gedanken weiter.

KI mit über 60? Ausprobieren, kritisch bleiben, mitgestalten

Titelbild: KI-generiertes Symbolbild mit fiktiven Personen; keine Aufnahme des Augsburger Seniorentags.

Kann ich mich auch mit über 60 noch auf Künstliche Intelligenz einlassen? Beim Seniorentag 60+ der Volkshochschule Augsburg am 8. November 2025 begegnete mir diese Frage. Meine Antwort lautet: Ja. Fangen Sie mit etwas an, das Sie selbst interessiert. Lassen Sie sich eine Anwendung erklären, probieren Sie sie aus und prüfen Sie, was dabei herauskommt. Der Bericht über den Augsburger Seniorentag beschreibt den Rahmen meines Vortrags.

Mir ging es darum, Menschen Mut zu machen und ihnen eine Grundlage für die eigene Meinungsbildung zu geben. Wer erlebt, wobei eine Technologie hilft und woran sie scheitert, kann genauer sagen, was er von ihr erwartet. Dazu braucht es verständliche Erklärungen und Gelegenheit zum Ausprobieren.

Für mich führt diese Frage deshalb direkt zur gesellschaftlichen Teilhabe: Wie gewinnen Menschen Zugang zu neuen Technologien? Wie können sie deren Entwicklung beeinflussen? Und welche Wege bleiben denen offen, die wichtige Dinge weiterhin analog erledigen möchten?

Offenheit lässt sich nicht am Geburtsjahr ablesen

Ich kenne ältere Menschen, die neuen Technologien offener begegnen als viele junge Menschen. Das ist eine persönliche Erfahrung, keine Statistik über Generationen. Sie erinnert mich daran, Menschen mit ihren Interessen und Möglichkeiten wahrzunehmen.

Wer bisher wenig Gelegenheit hatte, digitale Anwendungen kennenzulernen, braucht vielleicht mehr Zeit, eine verständliche Erklärung oder jemanden, der den ersten Versuch begleitet. Gute Vermittlung schafft diesen Raum. Sie nimmt Fragen ernst und lässt die Menschen selbst bestimmen, wofür sie eine Technologie einsetzen wollen.

Der Blick auf andere Altersgruppen hilft, das Ziel genauer zu benennen. In meinem Beitrag über Social-Media-Regulierung für junge Menschen geht es ebenfalls um das Verhältnis von Schutz, digitaler Bildung und selbstbestimmter Teilhabe. Die Begleitung muss zum Lebensalter und zur jeweiligen Situation passen. Menschen zu einem eigenen Urteil zu befähigen, verbindet für mich beide Debatten.

Warum ich KI mit Hundetraining erkläre

In meinen Vorträgen zeige ich eine optische Täuschung: Ein Wellenmuster wird zum Gesicht einer jungen Frau, wenn man die Augen zusammenkneift. Auch der bekannte Vergleich „Hund oder Muffin“ lenkt den Blick darauf, wie leicht uns ähnliche Bildmuster irritieren können. Solche Beispiele helfen mir, das Thema Mustererkennung anschaulich zu machen.

Für einen Aspekt des Lernens nutze ich außerdem einen Vergleich mit Hundetraining. Stellen wir uns einen Hund vor, nennen wir ihn Bello. Er soll lernen, sich auf ein Signal hin zu setzen. Seine Aufmerksamkeit wird auf eine Hand mit einer kleinen Belohnung gelenkt. Die Hand bewegt sich langsam über seinen Kopf. Bello folgt ihr, setzt sich und bekommt das Leckerli zusammen mit einem Lob. Das Grundprinzip dieses Trainings beschreibt auch Dogs Trust.

Durch Wiederholung entsteht eine Verbindung zwischen Signal, Verhalten und positiver Folge. Die Handbewegung kann allmählich entfallen. Schließlich genügt das Wort „Sitz“. Bello hat einen Zusammenhang gelernt, ohne eine menschliche Erklärung der gesamten Trainingssituation nachvollziehen zu müssen.

Für KI macht der Vergleich deutlich, wie Rückmeldung Lernen beeinflussen kann. Beim Lernen durch Verstärkung werden bestimmte Ergebnisse bewertet; das System wird im Training so angepasst, dass besser bewertete Ergebnisse wahrscheinlicher werden. Die Belohnung ist eine rechnerische Größe. Der Vergleich erklärt diesen Lernaspekt. Andere KI-Trainingsverfahren funktionieren anders, und er beschreibt auch nicht alles, was ein Hund verstehen kann.

Entscheidend ist für mich: Ein überzeugendes Ergebnis allein beweist weder menschliches Verständnis noch eigenes Erleben. KI kann neue Texte erzeugen, bei kreativen Aufgaben helfen und bestimmte Schlussfolgerungsaufgaben lösen. Forschung zeigt beispielsweise Verbesserungen bei überprüfbaren Aufgaben wie Mathematik und Programmierung sowie Unterstützung beim Schreiben von Geschichten. DeepSeek-R1 in Nature, Doshi und Hauser über KI und kreatives Schreiben.

Eine freundliche Formulierung belegt deshalb kein eigenes Gefühl. Und eine selbstsichere Antwort bestätigt noch nicht, dass sie richtig ist.

Mit einem eigenen Anliegen anfangen

Beim Augsburger Vortrag habe ich unter anderem Übersetzungsfunktionen im Handy und Unterstützung bei Recherche und Planung angesprochen. Für den Einstieg finde ich solche konkreten Aufgaben hilfreich:

Wählen Sie etwas Überschaubares, dessen Ergebnis Sie beurteilen können. So wird aus einer abstrakten Diskussion eine eigene Erfahrung: Was hilft mir? Was möchte ich anders haben? Wo stoße ich auf Grenzen?

Wenn der erste Schritt schwerfällt, kann gemeinsames Ausprobieren helfen. Ihre Fragen geben dabei die Richtung vor. Eine erfahrene Person kann den Einstieg begleiten.

Die wichtigste Prüffrage lautet: „Kann das sein?“

„Kann das sein?“ ist eine einfache Frage, die ich beim Umgang mit KI immer wieder stelle.

Sprachlich plausible, aber falsche oder erfundene Ausgaben werden häufig als KI-Halluzinationen bezeichnet. Diese Grenze bespreche ich auch im Beitrag „Blumentopf der KI“. Für den Alltag ist entscheidend: Der Tonfall einer Antwort sagt uns nicht, ob die Information stimmt. Eine überprüfbare Quelle ist deshalb hilfreicher als bloße Selbstsicherheit.

Passt die Antwort zu dem, was ich weiß? Kann ich ihre Quelle überprüfen? Ist die Information noch aktuell? Welche Angaben muss ich bestätigen, bevor ich danach handle?

Eine schön formulierte Reiseroute bestätigt keine Öffnungszeit und keine Zugverbindung. Eine plausible Erklärung verdient einen zweiten Blick, wenn wichtige Entscheidungen daran hängen. Lassen Sie die KI einen Vorschlag machen und prüfen Sie, was für Ihr Anliegen relevant ist.

Ausprobieren und Skepsis passen zusammen. Gerade die eigene Erfahrung hilft, eine differenzierte Meinung zu entwickeln: Diese Anwendung möchte ich nutzen. Dieses Ergebnis überzeugt mich. An dieser Stelle brauche ich weitere Informationen oder einen anderen Weg.

Verständliche Erklärung als Voraussetzung für Mitsprache

Menschen sollen Technologie mitgestalten können. Deshalb fordere ich für öffentlich geförderte Technologie eine verständliche Erklärung: Wer öffentliche Mittel erhält, um Technologie zu erforschen oder zu entwickeln, soll der Öffentlichkeit auf einer Seite erklären, woran er arbeitet. Meine One-Pager-Forderung habe ich auch im Zusammenhang mit dem UN Digital Cooperation Day in New York formuliert.

Den Vorschlag habe ich auch in einem englischsprachigen Beitrag zum Digital Cooperation Day erläutert.

Auf diese Seite gehören die Fragen, die Menschen brauchen, um sich eine Meinung zu bilden:

  1. Welches Problem soll gelöst werden, und wem hilft das?
  2. Warum wurde diese Technologie gewählt, und welche Alternativen bestehen?
  3. Was funktioniert nachweislich, und unter welchen Bedingungen?
  4. Wo liegen Grenzen und offene Fragen?
  5. Welche Risiken gibt es, und wer trägt Verantwortung?
  6. Wie können betroffene Menschen Fragen stellen und Einfluss nehmen?

Auch ein ehrliches „Das wissen wir noch nicht“ gehört dazu.

Die Erklärung eröffnet das Gespräch. Beteiligung braucht erreichbare Ansprechpartner und eine nachvollziehbare Rückmeldung: Was wurde durch einen Einwand verändert? Was wurde beibehalten, und warum? Menschen müssen ihre Wünsche einbringen können, solange Entscheidungen noch beeinflussbar sind.

Die internationale Dimension dieser Aufgabe greife ich in meiner Einordnung zum wissenschaftlichen KI-Panel der Vereinten Nationen auf. Dort stehen gemeinsame Wissensgrundlagen und der gesellschaftliche Umgang mit Chancen, Risiken und offenen Fragen der KI im Mittelpunkt. Meine Forderung nach der verständlichen Ein-Seiten-Erklärung ist dabei mein eigener Vorschlag.

Das gehört für mich zu einem partizipativen Technologiedialog und zu Robotic & AI Governance. Auch meine Analyse von Zuckerbergs KI-Vision führt zu dieser Frage: Wie verbinden wir persönliche Möglichkeiten mit öffentlicher Verantwortung?

Gesellschaftliche Teilhabe braucht auch analoge Wege

Ich möchte Menschen ermutigen, digitale Technologien auszuprobieren. Zugleich fordere ich ein Recht auf analoge gesellschaftliche Teilhabe. Wer ein Smartphone nicht nutzen kann oder möchte, muss Zugang zu wichtigen Informationen, Leistungen und Angeboten behalten.

Wenn ein Termin nur noch über eine App vereinbart werden kann oder wichtige Informationen ausschließlich hinter einem QR-Code liegen, stellt sich eine konkrete Frage: Wie erreichen diejenigen das Angebot, die diesen Weg nicht nutzen können?

Digitale Angebote können Zugänge erweitern. Eine gute Gestaltung berücksichtigt ebenso persönliche Gespräche, verständliche Informationen und erreichbare analoge Wege. Die Entscheidung über ein bestimmtes Gerät darf für mich nicht darüber bestimmen, ob jemand am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Meine Botschaft aus Augsburg bleibt: Probieren Sie die Technologie aus, prüfen Sie ihre Ergebnisse und bilden Sie sich eine eigene Meinung. Bringen Sie diese Meinung ein. Die Gestaltung unserer technischen Zukunft betrifft uns in jedem Lebensalter.

Bereits im Oktober 2024 habe ich das Thema in einem eigenen Videobeitrag über KI und Digitalisierung mit über 60 aufgegriffen.

Häufige Fragen zu KI mit über 60

Kann ich auch mit über 60 anfangen, KI zu nutzen?

Ja. Wählen Sie eine überschaubare Aufgabe, deren Ergebnis Sie selbst beurteilen können. Eine verständliche Erklärung und individuelle Unterstützung erleichtern den Einstieg.

Womit lässt sich KI im Alltag sinnvoll ausprobieren?

Ein erster Versuch kann eine kurze Übersetzung, eine Erklärung oder eine Sammlung von Ideen für einen Ausflug sein. Prüfen Sie das Ergebnis; bei Plänen etwa Öffnungszeiten und Verbindungen anhand der Angaben der Anbieter.

Kann ich den Antworten einer KI vertrauen?

Eine selbstsichere Formulierung genügt dafür nicht. Prüfen Sie wichtige Aussagen auf Plausibilität, Quelle und Aktualität. Für eine Entscheidung zählt, ob die relevante Information belastbar ist.

Was erklärt die Hundetrainingsmetapher über KI?

Sie verdeutlicht einen Lernaspekt: Signal, Verhalten und Rückmeldung werden miteinander verknüpft. Sie beschreibt keine vollständige Theorie aller KI-Verfahren. Gute Leistungen allein beweisen kein menschliches Verständnis oder eigenes Erleben.

Was bedeutet partizipativer Technologiedialog?

Menschen sollen Technologie verständlich erklärt bekommen und frühzeitig Einfluss auf ihre Gestaltung nehmen können. Dazu gehört eine nachvollziehbare Rückmeldung darüber, was ihre Fragen und Einwände bewirkt haben.

Warum ist analoge Teilhabe bei mehr digitalen Angeboten wichtig?

Weil gesellschaftliche Teilnahme nicht von der Nutzung eines bestimmten Geräts abhängen sollte. Mein politisches Anliegen ist, digitale Möglichkeiten zu erweitern und zugleich erreichbare analoge Zugänge zu erhalten.

Vertiefung vom 29. Oktober 2026: Wie Neugier auf KI mit beruflichem Können, Urteilskraft und Nachwuchsausbildung zusammenhängt, erläutere ich im Beitrag KI und die Zukunft der Arbeit.

Social Media für junge Menschen zwischen Schutz und digitaler Bildung

Redaktioneller Stand: 15. Oktober 2026.

Was die Forschung über Risiken und Einschränkungen sagt, was Bundesregierung und EU vorhaben und wie ein freiwilliger schulischer Betriebsmodus für digitale Geräte aussehen könnte. Eine Bestandsaufnahme mit anschließendem persönlichem Kommentar.

In einer Podiumsdiskussion nach meiner jüngsten Keynote hat mich ein Gedanke besonders beschäftigt: Junge Menschen sollen lernen, sich in einer digitalen Welt zurechtzufinden. Zugleich müssen wir sie vor Übergriffen, Überforderung und gezielt bindenden Angeboten schützen. Sobald es um konkrete Regeln geht, wird aus diesem gemeinsamen Ziel eine schwierige Abwägung.

Ein teilnehmender Kriminalhauptkommissar, der nach seinem Bericht auch in Schulen und in der Prävention arbeitet, sprach über Cybergrooming und Cybermobbing. Ich gebe seinen Gedanken hier sinngemäß wieder: Junge Menschen brauchen Aufklärung darüber, welches Verhalten andere verletzt und welche rechtlichen Folgen es haben kann. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Dieser Forderung stimme ich zu. Psychische Verletzungen verdienen ebenso Aufmerksamkeit wie körperliche.

In derselben Diskussion habe ich einen Vorschlag eingebracht, den ich „Bayern-MDM“ nenne: einen freiwilligen, klar begrenzten schulischen Betriebsmodus für geeignete private Geräte. Ablenkende Anwendungen sollen während der vorgesehenen Schulzeiten eingeschränkt werden, während Recherche und angeleitetes digitales Arbeiten möglich bleiben. Dazu gehören für mich auch altersgerechte, schulisch freigegebene KI-Werkzeuge. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen sind Teil des Vorschlags.

Die Debatte hat einen neuen politischen Anlass. Am 14. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Die europäische Diskussion geht mit dem vorgeschlagenen KIDS Act ebenfalls über eine einzelne Alterszahl hinaus. Beschlossene Eckpunkte, ein Gesetzesvorschlag und geltendes Recht sind dabei verschiedene Dinge. Ergebnisliste des Bundeskabinetts, Veröffentlichung des EU-Vorschlags.

Zunächst folgt die wissenschaftliche und politische Bestandsaufnahme. Im anschließenden Kommentar formuliere ich meine Position und meinen Vorschlag für Bayern.

Podiumsdiskussion: von links Markus Mayer, Mark Schmid, Sebastian Menzl, Dominik Bösl, Peter Tomaschko und Christina Mößle.
Podiumsdiskussion zu Social Media, digitaler Bildung und Jugendschutz. Von links nach rechts: Markus Mayer (Moderation), Mark Schmid, Sebastian Menzl, Dominik Bösl, Peter Tomaschko und Christina Mößle. Foto: vom Autor bereitgestellt.

Forschungsstand zu Nutzung und Gesundheit

Die richtige Unterscheidung beginnt vor der ersten Zahl

„Bildschirmzeit“ umfasst sehr verschiedene Tätigkeiten. Eine digitale Schulaufgabe, ein Videotelefonat, ein Computerspiel und ein personalisierter Kurzvideo-Feed sind unterschiedliche Erfahrungen. Auch Social-Media-Nutzung kann Austausch mit Freunden, kreative Arbeit, Informationssuche oder wiederholte Konfrontation mit belastenden Inhalten bedeuten. Deshalb untersucht Forschung sowohl die Zeit als auch Nutzungsformen und konkrete Erfahrungen. Eine Studie über sämtliche Freizeitbildschirme beantwortet eine andere Frage als eine Untersuchung über persönliche Plattformkonten. National Academies, Social Media and Adolescent Health.

Ebenso wichtig ist der Unterschied zwischen intensiver und problematischer Nutzung. Die WHO beschreibt bei problematischen Mustern unter anderem Kontrollverlust, Vernachlässigung anderer Aktivitäten und negative Folgen im Alltag. Eine hohe Minutenzahl allein ersetzt diese Beurteilung nicht. WHO, Teens, screens and mental health.

Schließlich können Studien unterschiedliche Fragen beantworten. Eine Querschnittsstudie zeigt, was zum selben Zeitpunkt zusammenhängt. Eine Längsschnittstudie verfolgt Veränderungen und zeitliche Abfolgen. Eine randomisierte Untersuchung kann die Wirkung einer konkreten Intervention stärker absichern. Keine dieser Methoden macht ihren Befund automatisch auf sämtliche Altersgruppen und politischen Maßnahmen übertragbar. Die Unterschiede werden in den folgenden Beispielen sichtbar.

Zusammenhänge sind vorhanden und fallen unterschiedlich aus

Eine am 4. Oktober 2026 online veröffentlichte Umbrella-Review in eClinicalMedicine bündelt 121 systematische Übersichten mit rund 2.790 unterschiedlichen Primärstudien und insgesamt mehr als neun Millionen Teilnehmenden. Sie betrachtet digitale Medien über das Alter von null bis 24 Jahren. Viele Zusammenhänge fallen ungünstig aus, insbesondere bei problematischen Nutzungsmustern. Zugleich unterscheiden sich Ergebnisse nach Inhalt und Lebensphase; altersgerechte Bildungsinhalte und bestimmte aktive Nutzungsformen können mit günstigeren Ergebnissen zusammenhängen. Die Evidenzsicherheit wird überwiegend als niedrig oder sehr niedrig bewertet. Die große Gesamtzahl darf deshalb weder als pauschale Entwarnung noch als eindeutiger Kausalbeweis gelesen werden. Erfasst sind Übersichten bis 2025, keine zusätzliche Oktober-Erhebung an neun Millionen Menschen. eClinicalMedicine, Umbrella-Review und Metaanalyse.

Eine systematische Übersicht von Fassi und Kollegen, 2024 veröffentlicht und 2026 korrigiert, umfasst 143 Studien mit insgesamt rund 1,09 Millionen jungen Menschen. Für die zusammengefasste Beziehung zwischen Nutzungszeit und nach innen gerichteten psychischen Symptomen, etwa depressiven Beschwerden und Ängsten, lag die Korrelation bei ungefähr r = 0,12. Der entsprechende Teilpool umfasste 56 Studien mit rund 482.000 Personen. Das ist ein kleiner statistischer Zusammenhang mit erheblichen Unterschieden zwischen Untersuchungen. Es bedeutet weder, dass zwölf Prozent durch Social Media erkranken, noch dass individuelle schwere Belastungen ausgeschlossen wären. Die überwiegend beobachtenden Daten liefern für sich genommen keinen allgemeinen Kausalnachweis. Fassi et al., JAMA Pediatrics, aktuelle Fassung.

Die National Academies kamen in ihrem Bericht von 2024 für den damals verfügbaren Forschungsstand zu dem Ergebnis, dass eine pauschale kausale Erklärung der gesundheitlichen Entwicklung Jugendlicher auf Bevölkerungsebene nicht ausreichend abgesichert war. Gleichzeitig beschreibt der Bericht konkrete Risiken und mögliche Vorteile. Diese damalige Bewertung bleibt ein wichtiger methodischer Maßstab; neuere Befunde müssen hinzukommen. Bericht, Zusammenfassung.

Eine solche Ergänzung ist die Längsschnittstudie von Nagata und Kollegen aus dem Jahr 2025 mit 11.876 Kindern, zu Beginn im Mittel knapp zehn Jahre alt. Zunahmen der eigenen Social-Media-Nutzung gegenüber dem persönlichen Durchschnitt gingen in späteren Beobachtungsintervallen erhöhten depressiven Symptomen voraus. Die zeitliche Reihenfolge stärkt den Hinweis auf ein Risiko. Weil die Nutzung nicht zufällig zugeteilt wurde, bleiben andere Einflüsse als Erklärung möglich. Der Befund ist keine Quote neu diagnostizierter Depressionen. Nagata et al., JAMA Network Open.

Eine weitere Arbeit mit 4.285 Jugendlichen, 2025 in JAMA veröffentlicht, untersuchte suchtähnliche Nutzungsverläufe. Hohe beziehungsweise zunehmende problematische Muster waren mit ungünstigeren psychischen Ergebnissen verbunden. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf Kontrollverlust und Alltagsbeeinträchtigungen. Auch hier gilt: Die verwendeten Fragebogenkonstrukte sind keine individuellen ärztlichen Diagnosen, und der Zusammenhang benennt keine alleinige Ursache. Xiao et al., JAMA.

Was die häufig zitierten Prozentzahlen tatsächlich bedeuten

Die WHO/HBSC-Erhebung von 2022, deren Ergebnisse 2024 veröffentlicht wurden, erfasste fast 280.000 Elf-, Dreizehn- und Fünfzehnjährige in 44 Ländern und Regionen. Elf Prozent zeigten Anzeichen problematischer Social-Media-Nutzung; 2018 waren es sieben Prozent. Diese Zahlen beschreiben die betreffende internationale Erhebung. Sie sind weder eine deutsche Diagnosequote noch eine Messung aus dem Jahr 2026. Zugleich berichteten intensiv, aber nicht problematisch Nutzende stärkere Unterstützung durch Gleichaltrige. WHO-Auswertung.

Für Deutschland bietet die DAK/UKE-Studie 2026 einen anderen Ausschnitt. Ihre repräsentative Teilstichprobe umfasste 1.005 Familien mit Zehn- bis Siebzehnjährigen, befragt vom 24. September bis 12. Oktober 2025. 6,6 Prozent erfüllten die eingesetzten Fragebogenkriterien einer pathologischen Social-Media-Nutzung. Der Anstieg gegenüber der Vorwelle war statistisch nicht signifikant. „Problematisch“ umfasst im Bericht riskante und pathologische Muster; diese Kategorien dürfen nicht vermischt werden. Auch sind die deutschen Werte wegen unterschiedlicher Instrumente und Stichproben nicht direkt mit den WHO-Prozenten vergleichbar. DAK/UKE, Ergebnisse und Methodik.

Für die Beurteilung politischer Regeln folgt daraus: Eine Zahl braucht immer eine Altersgruppe, einen Erhebungszeitraum und eine Definition. Sonst entsteht aus einem ernst zu nehmenden Befund eine irreführende Schlagzeile.

Einschränkungen können helfen und müssen konkret bewertet werden

Eine randomisierte Familienuntersuchung aus Dänemark liefert einen besonders interessanten Befund. 89 Familien mit 181 Kindern und Jugendlichen wurden einer Interventions- oder Kontrollgruppe zugeteilt. Die Intervention reduzierte die Freizeitbildschirmnutzung zwei Wochen lang auf höchstens drei Stunden pro Woche und Person; Smartphones und Tablets wurden abgegeben. Die überwiegend jüngeren Kinder zeigten anschließend günstigere, von Eltern berichtete Verhaltenswerte. Der Unterschied im Gesamtwert betrug 1,67 Punkte zugunsten der Intervention. Das spricht für eine kurzfristige Wirkung dieses konkreten Maßnahmenpakets. Die kurze Dauer, der Elternbericht und die umfassende Bildschirmreduktion begrenzen die Übertragung auf langfristige staatliche Social-Media-Verbote. Schmidt-Persson et al., JAMA Network Open, 2024.

Die SMART-Schools-Studie von 2025 verglich 1.227 Zwölf- bis Fünfzehnjährige an 30 englischen Schulen. Restriktivere Regeln waren mit weniger Handy- und Social-Media-Nutzung während der Schulzeit verbunden. Für die gesamte Nutzung an Wochen- und Wochenendtagen sowie das psychische Wohlbefinden zeigte sich kein entsprechender Unterschied. Es handelte sich um einen Querschnittsvergleich, keine zufällige Zuteilung von Schulen. Daraus lässt sich weder die Wirkungslosigkeit jeder Einschränkung ableiten noch ein gesundheitlicher Erfolg schulischer Verbote behaupten. Goodyear et al., Originalstudie.

Eine ökonomische Folgeauswertung von 2026 ergänzt eine praktische Perspektive. In der vollständigen Teilstichprobe aus 20 Schulen mit 815 Schülerinnen und Schülern waren Unterschiede bei Lebensqualität und Wohlbefinden gering. Restriktive Regeln könnten aber Personalaufwand und Kosten reduzieren; die Kostenschätzung war unsicher. Eine Regel kann somit organisatorisch relevant sein, auch wenn ein gesundheitlicher Vorteil nicht nachgewiesen ist. Perry et al., BMJ Mental Health.

Ein US-Working-Paper von Allcott und Kollegen, im September 2026 überarbeitet, untersucht verschließbare Handytaschen. Die Auswertung verknüpft verschiedene Datenquellen und nutzt die zeitlich gestaffelte Einführung für einen quasi-experimentellen Vergleich. Sie findet deutlich weniger schulische Nutzung. Die durchschnittlichen Testeffekte liegen nahe null, unterscheiden sich aber nach Schulstufe; Disziplin und Wohlbefinden zeigen unterschiedliche Verläufe über die Zeit. Das ist aktuelle, noch als Working Paper vorliegende Forschung. Eine bestimmte Aufbewahrungslösung ist außerdem nicht mit allen Formen eines Schulhandyverbots gleichzusetzen. NBER, Working Paper 35132.

Drei Forschungsansätze: Beobachtungsstudien zeigen Zusammenhänge; ein kurzer Familienversuch findet günstigere Verhaltenswerte; SMART Schools findet weniger schulische Nutzung, aber keinen Unterschied beim Wohlbefinden. Die jeweiligen Grenzen stehen bei jedem Befund.
Die Aussagekraft hängt von Maßnahme und Methode ab. Redaktionelle Einordnung nach Fassi et al., Schmidt-Persson et al. und Goodyear et al.; genaue Quellen im Text. Stand: 15. Oktober 2026. Quellen: Fassi et al., Schmidt-Persson et al., Goodyear et al..

Schlaf, Aufklärung und junge Erwachsene

Eine Metaanalyse von 2026 zu täglichen Veränderungen der Bildschirmnutzung und des Schlafs umfasst 25 Studien mit 4.562 Teilnehmenden zwischen drei und 25 Jahren. Mehr Nutzung als gewöhnlich war im Mittel schwach mit einem späteren Schlafbeginn verbunden; andere zusammengefasste Schlafmaße zeigten keine signifikanten Gesamtzusammenhänge. Untersucht wurden allgemeine Bildschirme und kurzfristige Veränderungen. Für die Regulierung bedeutet das, auch Zeitpunkte und konkrete Funktionen zu betrachten. JAMA Pediatrics, Originalabstract.

Für junge Erwachsene ist eine Studie von 2025 mit 373 Achtzehn- bis Vierundzwanzigjährigen aufschlussreich. 295 entschieden sich für eine einwöchige Social-Media-Pause; mehrere psychische Symptomwerte verbesserten sich. Die freiwillige Auswahl und die fehlende randomisierte Kontrollgruppe begrenzen die Aussage. Der Befund unterstützt weitere Untersuchung von Selbststeuerung, beweist aber keinen dauerhaften Effekt und keine staatliche Verbotswirkung. Calvert et al., JAMA Network Open.

Auch Aufklärung muss an ihrer Wirkung gemessen werden. Eine randomisierte Studie von September 2026 mit 1.012 Dreizehn- bis Neunundzwanzigjährigen untersuchte Gesundheitswarnungen. Bestimmte Warnhinweise wurden als wirksamer wahrgenommen als neutrale Botschaften. Gemessen wurden Wahrnehmung und Absichten, keine langfristige Verhaltensänderung. Wer Medienkompetenz fordert, sollte deshalb ebenso nach überprüfbaren Ergebnissen fragen wie bei einem Verbot. Grummon et al., JAMA Health Forum.

Eine im September 2026 veröffentlichte Übersicht über gesetzgeberische Ansätze ordnet 39 empirische Arbeiten, Politikanalysen und weitere Beiträge ein. Ihr Suchstand endet im März 2026. Sie zeigt sowohl Ansatzpunkte als auch Lücken der Wirkungsforschung. Die Zahl der Publikationen ist kein Beleg, dass 39 kontrollierte Studien ein bestimmtes Verbot bestätigt hätten. Nagata et al., Evidence for Social Media Legislation Strategies.

Eine am 26. September 2026 veröffentlichte Scoping-Review in Communications Psychology prüft 45 Studien zu Social-Media-Reduktion und Detox-Interventionen aus den Jahren 2015 bis 2025. Sie beschreibt erhebliche methodische Grenzen. Besonders relevant für die politische Übertragung: Nur eine eingeschlossene Studie hatte ein Durchschnittsalter unter 16 Jahren. Daraus folgt nicht, dass keine Minderjährigen untersucht wurden. Die Review zeigt aber, wie vorsichtig Ergebnisse überwiegend älterer Stichproben auf jüngere Kinder übertragen werden müssen. Sie untersucht die Interventionsliteratur und widerlegt damit nicht sämtliche beobachteten Gesundheitsrisiken. Calvert et al., Scoping-Review zur Aussagekraft von Detox-Studien.

Digitale Gewalt und die Grenzen des Strafrechts

Die gesundheitliche Debatte erfasst nur einen Teil des Problems. Beim Schutz vor Übergriffen geht es auch um Täterverhalten, erreichbare Hilfe und Durchsetzung bestehender Regeln.

Die polizeiliche Prävention erklärt ausdrücklich: Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand, kann aber etwa Beleidigung, Bedrohung oder Verleumdung umfassen. Hinzu kommen mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Ob eine konkrete Handlung strafbar ist, hängt von ihren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die in der Diskussion genannte Grenze bei psychischen Verletzungen beschreibt deshalb einen wichtigen Schutzgedanken, aber keine allgemeingültige juristische Definition. Polizeiliche Kriminalprävention, rechtliche Einordnung.

Für die Vorbereitung sexuellen Missbrauchs von Kindern ist unter anderem § 176b StGB einschlägig. „Cybergrooming“ sollte im politischen Gespräch nicht als beliebiger unangenehmer Kontakt verwendet werden. Es geht um einen spezifischen Komplex schwerwiegender Übergriffe, den Prävention und Strafverfolgung gezielt adressieren müssen. Geltender Gesetzestext.

Ein Konto-Mindestalter beantwortet diese Fragen nur teilweise. Daneben stehen sichere Kontaktvorgaben, erreichbare Meldestellen, zügige Bearbeitung und Unterstützung Betroffener. Die europäische Kommission nennt genau solche Bausteine in ihren Leitlinien zum Minderjährigenschutz. DSA-Leitlinien, 14. Juli 2025.

Deutschland und die EU im Oktober 2026

Was das Bundeskabinett am 14. Oktober beschlossen hat

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Als nationale Übergangslösung bis zu einer europäischen Altersregel soll die Nutzung sozialer Netzwerke unter 13 grundsätzlich untersagt werden; nachweislich kindgerechte Angebote sollen ausgenommen bleiben. Für ältere Minderjährige sind abgestufte Schutzregeln vorgesehen. Das ist ein konkreter politischer Umsetzungsauftrag, noch kein dadurch in Kraft getretenes allgemeines Altersgesetz. Pressemitteilung des Bundesministeriums.

Das Paket verbindet Altersregeln mit der Verantwortung der Anbieter und mit Befähigung. Zu den Vorhaben gehören Medienbildung, Unterstützung für Eltern und ein „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder. Die für 2027 vorgesehene digitale Identitäts-Wallet „d-you“ soll einen datensparsamen Altersnachweis ermöglichen; ihre Nutzung soll freiwillig bleiben. Die Umsetzung steht unter Zuständigkeits- und Haushaltsvorbehalten. Eckpunktepapier, insbesondere Seiten 2 bis 7.

Die Bundesregierung setzt damit nach ihrer erklärten Linie auf mehrere Instrumente. Eine Kritik, die ihr ausschließlich Verbote unterstellt, würde am vorliegenden Paket vorbeigehen. Zu prüfen sind konkrete Ausgestaltung, Finanzierung, Zuständigkeiten und Wirkung.

Bereits am 7. Oktober hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen, unter anderem zu sexualisierten Deepfakes, Cyberstalking und zivilrechtlicher Durchsetzung. Auch hier gilt: Der Beschluss eines Entwurfs ist noch keine abgeschlossene Gesetzgebung. Bundesregierung, Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt.

Bestehende europäische Pflichten

Der Digital Services Act, DSA, gilt bereits. Artikel 28 verlangt von den erfassten, für Minderjährige zugänglichen Onlineplattformen angemessene und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen. Profilingbasierte Werbung ist untersagt, wenn eine Plattform mit hinreichender Gewissheit weiß, dass die betroffene Person minderjährig ist. Das Gesetz verlangt für diese Pflichten nicht zusätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten allein zur Altersfeststellung. Anwendungsbereich und Ausnahmen, etwa für bestimmte kleinere Anbieter, bleiben zu beachten. DSA, insbesondere Artikel 19 und 28.

Die Leitlinien vom Juli 2025 erläutern mögliche Schutzmaßnahmen: private Voreinstellungen, sicherere Empfehlungssysteme, Beschränkung bindender Funktionen und bessere Meldewege. Die Leitlinien sind freiwillige Orientierung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten; ihre Befolgung garantiert nicht automatisch Rechtskonformität. Sie sind kein bereits geltendes allgemeines EU-Kontoverbot. Kommission, Einordnung der DSA-Leitlinien.

Was der vorgeschlagene KIDS Act ändern soll

Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den Vorschlag für den EU KIDS Act vorgelegt. Das Parlamentsregister führt das Verfahren am 15. Oktober noch in der vorbereitenden Phase. Parlament und Rat müssen den endgültigen Rechtsakt erst beschließen. Eine Schlagzeile wie „Die EU hat Social Media für Kinder verboten“ beschreibt diesen Verfahrensstand falsch. Kommissionsvorschlag, Verfahrensregister des Europäischen Parlaments.

Für bestimmte soziale Netzwerke und Videoplattformen mit Risikofunktionen sieht der Vorschlag gestufte Konten vor:

AlterVorgesehener Zugang
Unter 13Kein eigenes Konto; eine eng begrenzte Möglichkeit für speziell gestaltete Videodienste bleibt über das Konto der Sorgeberechtigten vorgesehen.
13 und 14Von Sorgeberechtigten eingerichtetes, begrenztes Konto mit dauerhaft aktiven Schutzwerkzeugen, höchstens einer Stunde täglicher Nutzung und bestätigten Kontakten.
Ab 15Eigenständiges Konto; Minderjährigenschutz bleibt bis zur Volljährigkeit relevant.

Der Vorschlag umfasst außerdem Vorgaben zur sicheren Gestaltung, etwa gegen bindende Endlosmechaniken und unerwünschte Kontaktaufnahme. Weitere Anforderungen betreffen auch Spiele, App-Stores und KI-Systeme. Altersregeln für bestimmte Konten sind somit kein Verbot sämtlicher digitaler Lern- und Kommunikationsangebote. Kommission, Erklärung des KIDS Act, Vorschlag, insbesondere Artikel 6 und 7.

Drei unterschiedliche Rechtsstände am 15. Oktober 2026: Digital Services Act als geltendes Recht, EU KIDS Act als Verordnungsvorschlag und deutsche Eckpunkte als Kabinettsbeschluss, der noch kein geltendes Altersgesetz ist.
Geltendes Recht, EU-Vorschlag und deutsche Eckpunkte sind getrennt zu beurteilen. Redaktionelle Übersicht auf Grundlage der im Text verlinkten amtlichen Quellen. Stand: 15. Oktober 2026. Quellen: DSA, EU-Vorschlag, deutsche Eckpunkte.

Internationale Modelle und Positionen

Australien und die ersten Erfahrungen mit einer geltenden Altersregel

In Australien müssen erfasste Plattformen seit dem 10. Dezember 2025 angemessene Schritte ergreifen, damit Untersechzehnjährige keine Konten unterhalten. Die Verantwortung und mögliche Sanktionen richten sich an Anbieter, nicht an Kinder oder Eltern. Bestimmte Dienste sind ausgenommen; öffentliches Lesen ohne Konto wird von einem persönlichen Konto unterschieden. eSafety, aktuelle Erläuterungen.

Die erste veröffentlichte Evaluation liefert ein gemischtes frühes Bild. Drei Monate nach Beginn sank in der Untersuchung der Anteil der Untersechzehnjährigen mit einem Social-Media-Konto von 52,4 auf 42,1 Prozent. Nutzung mit oder ohne Konto ging von 85,9 auf 81,5 Prozent zurück. Die Daten wurden im März erhoben und im Juli 2026 veröffentlicht. Die Behörde betont, dass diese frühe Momentaufnahme noch keine belastbare Beurteilung der längerfristig angestrebten Ergebnisse erlaubt. Gesperrte Konten und gesundheitliche Verbesserungen sind unterschiedliche Erfolgsmaße. eSafety, erste Evaluation vom 31. Juli 2026.

Frankreich und die Frage der Verhältnismäßigkeit

Der französische Conseil constitutionnel erklärte am 14. August 2026 die allgemeine Unterfünfzehn-Zugangsregel in Artikel 1 eines Gesetzes für verfassungswidrig. Die Entscheidung kritisiert unter anderem die breite Erfassung unterschiedlich riskanter Dienste, die fehlende individuelle Differenzierung und unzureichende Garantien bei der Altersprüfung. Das Gericht erkennt zugleich an, dass der Schutz von Kindern Zugangsbeschränkungen grundsätzlich rechtfertigen kann. Die konkrete Entscheidung lässt sich daher weder als geltendes französisches Pauschalverbot noch als grundsätzliches Verbot jeder Regulierung lesen. Sie entscheidet auch nicht automatisch über die Rechtmäßigkeit des EU-Vorschlags. Entscheidung 2026-911 DC, insbesondere Randnummern 10 bis 22.

Dänemark und Norwegen als weitere politische Modelle

Dänemarks Regierung erklärte im September 2026, ihren Vorschlag auf eine Grenze von 15 Jahren zu verschärfen. Eine zuvor diskutierte elterliche Freigabe ab 13 beschreibt damit nicht unverändert den neueren Vorschlag. Gleichzeitig wurden strengere Regeln für private Bildschirme an Schulen angekündigt. Die Regierungsäußerung belegt die politische Richtung und ersetzt keinen Nachweis eines bereits vollständig geltenden Gesetzes. Dänisches Staatsministerium, Pressekonferenz vom 10. September 2026.

Norwegens Regierung kündigte im April einen Entwurf für 2026 an. Der Zugang soll ab dem 1. Januar des Jahres möglich werden, in dem ein Kind 16 wird. Das unterscheidet sich von einem strengen Verbot bis zum sechzehnten Geburtstag: Ein Jahrgang würde gemeinsam Zugang erhalten, teilweise noch mit 15. Auch hier ist die zitierte Quelle eine datierte Regierungsplanung. Norwegische Regierung, Erläuterung des Modells.

Die Auswahl zeigt unterschiedliche Entscheidungen über Schwellen, Ausnahmen und Zuständigkeiten. Eine Länderzählung nach dem Muster „So viele Staaten verbieten Social Media“ würde diese Unterschiede verdecken.

UN-Institutionen verbinden Schutz mit Kinderrechten

Es gibt keine einzelne, sämtliche UN-Organe repräsentierende Position zu jeder nationalen Altersgrenze. Der UN-Kinderrechtsausschuss verbindet im General Comment No. 25 Schutz mit Information, Zugang, Privatsphäre und Beteiligung. Wachsende Fähigkeiten und Eigenständigkeit der Kinder sollen berücksichtigt werden. Beschränkungen müssen rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig sein; starke Alterskontrollen für unzulässige Angebote bleiben ausdrücklich möglich. Das ist eine Auslegung der Kinderrechtskonvention, kein neu beschlossenes weltweites Social-Media-Gesetz. General Comment No. 25, insbesondere Randnummern 19 bis 21, 59, 111 und 114.

UNICEF warnt davor, von Altersgrenzen allein ausreichenden Schutz zu erwarten. Sichere Gestaltung, Moderation, Unterstützung für Familien und Beteiligung junger Menschen gehören zum empfohlenen Gesamtansatz. Auch Ausweichbewegungen in weniger geschützte Angebote sind zu berücksichtigen. Diese institutionelle Abwägung ist kein experimenteller Beweis, dass jede Altersregel scheitern müsse. UNICEF, Erklärung vom Dezember 2025.

UNESCO betont in ihrem Familienleitfaden von Juni 2026 Medien- und Informationskompetenz sowie die Unterstützung der Eltern. Regulierung und sichere Gestaltung werden dadurch ergänzt. Die Perspektive ist hilfreich, weil sie den Alltag nach einer politischen Entscheidung mitdenkt: Regeln müssen verstanden, begleitet und umgesetzt werden. UNESCO, Familienleitfaden für das digitale Zeitalter.

Welche Handlungsoptionen zur Wahl stehen

Die folgenden Optionen lassen sich kombinieren. Die Gegenüberstellung ordnet ihre jeweiligen Ziele und offenen Prüffragen anhand der beschriebenen Forschung und Regelungsmodelle ein; sie ist eine analytische Synthese.

InstrumentZiel und mögliche StärkeEntscheidende Prüffrage
Konto-MindestalterZugang zu bestimmten risikobehafteten Diensten aufschieben und eine gemeinsame Erwartung schaffenWelche Dienste, Ausnahmen und Altersnachweise sind verhältnismäßig; werden Risiken tatsächlich geringer?
Gestufte JugendkontenMit zunehmender Eigenständigkeit mehr Zugang ermöglichenFunktionieren Schutzvorgaben auch bei unterschiedlichen Familienbedingungen?
Sichere GestaltungRisiken an Kontaktfunktionen, Empfehlungen und bindenden Mechaniken angehenWie werden Pflichten geprüft und gegenüber Anbietern durchgesetzt?
Schulische NutzungsregelnUnterricht, Konzentration und persönliche Begegnung schützenWelche Regeln helfen im Schulalltag und welcher Personalaufwand entsteht?
Verwaltete LernumgebungenDigitale Werkzeuge gezielt zugänglich halten und Ablenkung begrenzenWelche Geräte eignen sich; wie bleiben Privatleben und gleichberechtigter Zugang geschützt?
Medienbildung und BegleitungQuellenkritik, Selbststeuerung und sicheres Verhalten entwickelnWas können junge Menschen anschließend besser und wie bleibt die Unterstützung dauerhaft erreichbar?
Prävention, Meldung und RechtsdurchsetzungKonkrete Übergriffe verhindern, beenden und verfolgenErreichen Betroffene schnell Hilfe und reagieren zuständige Stellen wirksam?

Eine belastbare Entscheidung muss ihre Ziele benennen. Weniger Konten, weniger Unterrichtsstörungen, weniger Gewalterfahrungen und mehr Selbststeuerung sind verschiedene Ergebnisse. Sie sollten jeweils mit passenden Daten überprüft werden. Datenschutz, Teilhabe und Belastungen für Familien und Schulen gehören in dieselbe Bewertung.

Mein Kommentar zu Schutz und digitaler Mündigkeit

Drei Jugendliche und eine Lehrerin betrachten gemeinsam ein Smartphone neben einem geöffneten Buch.
Digitale Werkzeuge unter Anleitung nutzen und Ergebnisse gemeinsam prüfen. KI-generiertes Symbolbild mit fiktiven Personen; keine Aufnahme der beschriebenen Veranstaltung.

Schulen brauchen klare Regeln und einen Bildungsauftrag

Ich halte es für pädagogisch widersprüchlich, von jungen Menschen digitale Kompetenz zu erwarten, ihnen aber keine ausreichende Gelegenheit zu geben, sie unter Anleitung zu entwickeln. Im Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf wird Selbstständigkeit vorausgesetzt. Sie entsteht durch Erfahrung, Übung, Rückmeldung und wachsende Verantwortung.

Daraus folgt für mich kein Anspruch auf ununterbrochenen privaten Plattformkonsum während des Unterrichts. Digitale Bildung muss zeigen, wie man recherchiert, Behauptungen prüft, mit KI-Ergebnissen umgeht, eigene Daten schützt und anderen Menschen begegnet. Dafür braucht es geeignete Lernumgebungen, vorbereitete Lehrkräfte und Zeit.

Die bestehende bayerische Regelung bietet dafür bereits Raum. Artikel 56 Absatz 5 BayEUG erlaubt digitale Geräte im Unterricht und im Einzelfall mit Zustimmung der Aufsicht. Zulässige Programme können festgelegt werden. Für die Jahrgänge eins bis sieben ist die allgemeine Freigabe außerhalb dieser Situationen ausgeschlossen. Das ist eine Beschränkung privater Nutzung mit unterrichtlichen Möglichkeiten. Eine Behauptung, Bayern verbiete digitale Bildung generell, wäre falsch. Aktueller Gesetzestext, gültig ab 2. Oktober 2026.

Die politische Aufgabe liegt für mich deshalb in der verlässlichen Umsetzung: Welche Kompetenzen werden tatsächlich vermittelt? Welche Werkzeuge stehen dafür zur Verfügung? Und wie verhindern wir, dass die einfach zu kommunizierende Einschränkung mehr Aufmerksamkeit erhält als der aufwendigere Aufbau guter Lernbedingungen?

Der Bezug zu Peter Tomaschko

Peter Tomaschko hat in seinem veröffentlichten Bericht zur Plenarrede vom Juli den Schutz bei der privaten Handynutzung an Schulen hervorgehoben. Seine öffentliche Position zur Schule ist ein konkreter Ausgangspunkt für das Gespräch. Daraus leite ich hier keine persönliche Zustimmung zu einer bestimmten allgemeinen Social-Media-Altersgrenze ab. Tomaschkos Bericht zur Plenarrede.

Am Montag, 19. Oktober, werde ich erneut mit ihm in einem Panel diskutieren. Mich interessiert dabei die praktische Verbindung von Schutz, Unterricht und wachsender Eigenständigkeit. Über diese Verbindung sollten wir ebenso konkret sprechen wie über die Alterszahl auf einem Gesetzesentwurf.

Was ich mit Bayern-MDM meine

Mein Vorschlag beginnt mit einer schulischen Alltagssituation: Ein geeignetes Gerät soll während einer Lernphase ein Arbeitswerkzeug sein. Die vorgesehenen Anwendungen stehen zur Verfügung. Ablenkende Spiele und private Social-Media-Angebote sind in diesem Modus eingeschränkt. Außerhalb der festgelegten Zeiten endet der schulische Eingriff.

MDM steht für Mobile Device Management, also die Verwaltung mobiler Geräte. Eine Schule kann damit je nach Gerät und Verwaltungsart unter anderem Lernanwendungen und Einstellungen bereitstellen. Mein Vorschlag ist, für einen solchen schulischen Betrieb einen verlässlichen, verständlichen und freiwillig nutzbaren Rahmen in Bayern zu entwickeln.

Dabei wäre es falsch, die Idee der Geräteverwaltung als neu zu verkaufen. Das bayerische Kultusministerium beschreibt MDM bereits, auch für private Schülergeräte. Es nennt Einverständnis, begrenzte Verwaltungsformen, zeitlich befristete Einschränkungen und Leihgeräte als Alternative. Schulen können die Nutzung privater Geräte von der Einbindung abhängig machen; niemand muss sein Privatgerät einbinden lassen. Welche Daten verarbeitet werden, hängt vom konkreten System ab. Kultusministerium, Mobile Device Management.

Der weiterführende Vorschlag lautet deshalb, auf vorhandenen Ansätzen aufzubauen: mit nachvollziehbaren Mindeststandards, verfügbaren Lösungen, Unterstützung für Schulen und einer unabhängigen Erprobung. Ein zusätzlicher Produktname allein würde nichts verbessern.

Die Technik setzt reale Grenzen

Die Vorstellung „App installieren und alle privaten Ablenkungen sind in der Schule gesperrt“ ist auf unterschiedlichen Privattelefonen nicht automatisch umsetzbar. Ein zentraler Unterschied besteht zwischen einem vollständig verwalteten Schulgerät und einem persönlichen Gerät mit begrenztem schulischem Bereich.

Bei Android-Arbeitsprofilen bleiben persönliche Apps und Daten grundsätzlich vom verwalteten Bereich getrennt. Die Organisation verwaltet den Arbeitsbereich. Daraus folgt keine pauschale Kontrolle über sämtliche privaten Anwendungen. Google, Android Work Profile.

Auch Apples User Enrollment für private Geräte erlaubt nur eine begrenzte Auswahl an Verwaltungsfunktionen. Die Dokumentation trennt die schulisch beziehungsweise organisatorisch verwalteten Daten und Konten vom persönlichen Konto; andere Registrierungsarten bieten weitergehende Eingriffe. Deshalb müssen Geräteart, Betriebssystem und Verwaltungsmodus vor einer Zusage geprüft werden. Apple, User Enrollment and device management.

Ein Bayern-MDM müsste diese Unterschiede offenlegen. Für manche Anforderungen könnten Schulgeräte oder gesonderte Unterrichtswerkzeuge die bessere Lösung sein. Technische Kompatibilität, Zuverlässigkeit und der Aufwand beim Wechsel zwischen schulischer und privater Nutzung gehören in einen Pilotversuch. Der Vorschlag steht damit als überprüfbare Entwicklungsaufgabe im Raum.

Freiwilligkeit braucht eine brauchbare Alternative

In der Diskussion habe ich vorgeschlagen, dass nicht teilnehmende Schülerinnen und Schüler ihre privaten Telefone während der Schulzeit verwahren. Für einen ausgearbeiteten Ansatz muss eine weitere Bedingung hinzukommen: Die Entscheidung gegen schulische Verwaltung eines Privatgeräts darf den Zugang zum digitalen Unterricht nicht verschlechtern. Ein geeignetes Leihgerät oder eine gleichwertige schulische Lösung gehört deshalb zum Modell.

Das ist zugleich eine Frage echter Wahlmöglichkeiten. Der Europäische Datenschutzausschuss weist darauf hin, dass Einwilligungen bei einem Machtgefälle, insbesondere gegenüber öffentlichen Stellen, besonders sorgfältig auf Freiwilligkeit zu prüfen sind. Das Einverständnis mit der Geräteverwaltung beantwortet außerdem nicht automatisch sämtliche Fragen nach der Rechtsgrundlage der einzelnen Datenverarbeitungen. EDSA, Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung.

Für einen Pilotversuch halte ich folgende Anforderungen für entscheidend:

  1. Ein klarer schulischer Zweck. Verwaltet wird, was für den vereinbarten Unterricht nötig ist. Private Nachrichten, Fotos und Kontakte dürfen kein Gegenstand schulischer Inhaltskontrolle werden.
  2. Sichtbare, begrenzte Betriebszeiten. Die Betroffenen können erkennen, wann Einschränkungen gelten. Die private Nutzung außerhalb dieser Zeiten bleibt geschützt; dauerhafte Standortbeobachtung gehört nicht zum Ziel.
  3. Zugang ohne eigenes verwaltetes Gerät. Wer kein geeignetes Telefon besitzt oder nicht teilnehmen möchte, erhält eine brauchbare schulische Alternative.
  4. Sicherheit und Unterstützung. Zuständigkeiten, Berechtigungen, Störungen, Löschung und Ausscheiden aus dem Modell werden vor Beginn geklärt. Lehrkräfte brauchen verlässlichen Support.
  5. Beteiligung und unabhängige Auswertung. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulträger und Datenschutzfachleute gestalten den Versuch mit. Geprüft werden Konzentration, Kompetenzen, Aufwand und unerwünschte Folgen.

Diese Anforderungen sind meine Konkretisierung des Vorschlags. Sie ersetzen die technische und rechtliche Prüfung des tatsächlich gewählten Modells nicht.

Vorschlag von Dominik Bösl: freiwillig ein geeignetes Privatgerät oder ein gleichwertiges Schulgerät nutzen, gemeinsam digital lernen, Eingriffe zeitlich und inhaltlich begrenzen sowie Technik, Datenschutz, Recht und Wirkung unter Beteiligung prüfen. Keine universelle Sperr-App zugesichert.
Bayern-MDM als Vorschlag von Dominik Bösl, hier redaktionell konkretisiert: gleichwertiger Zugang, begrenzte Eingriffe und eine unabhängige Erprobung. Kein eingeführtes Landesprogramm; die technische und rechtliche Prüfung bleibt erforderlich.

Von der Grundschule bis zu jungen Erwachsenen

Ich möchte die Debatte über die gesamte Entwicklung führen. In der Grundschule können Kinder in geschützten Lernumgebungen üben, Informationen einzuordnen, Werbung zu erkennen, persönliche Daten zu schützen und bei unangenehmen Kontakten Hilfe zu holen. Dafür ist kein unbegrenztes eigenes Konto auf einer risikobehafteten Plattform erforderlich.

In der frühen Jugend wird Begleitung wichtiger, die Privatsphäre respektiert und gleichzeitig ansprechbar bleibt. Die American Psychological Association empfiehlt für etwa Zehn- bis Vierzehnjährige gemeinsames Ansehen, Gespräche und Coaching; mit wachsenden Fähigkeiten kann die Selbstständigkeit zunehmen. Diese fachliche Orientierung legt keine universell optimale gesetzliche Altersgrenze fest. APA, Health advisory on social media use in adolescence.

In der späteren Jugend sollten mehr Eigenständigkeit und überprüfbare Kompetenz zusammenkommen. Regeln müssen nachvollziehbar bleiben und dürfen den Übergang zur Selbstverantwortung nicht dem Zufall überlassen. Junge Erwachsene brauchen weiterhin transparente Angebote, gute Informationen und erreichbare Unterstützung. Sie sind volljährig; Regeln für Minderjährige lassen sich nicht unverändert auf sie übertragen.

Diese vier Lebensphasen sind eine Orientierung für Bildung und Politik. Sie begründen keine Behauptung, jeder Mensch erreiche am gleichen Geburtstag denselben Reifegrad.

Illustration eines Lernwegs: ein Grundschulkind mit Begleitung, frühe Jugendliche, ältere Jugendliche bei einem Projekt und ein selbstständig arbeitender junger Erwachsener.
Digitale Mündigkeit entwickelt sich durch Begleitung, Übung und zunehmende Eigenständigkeit. KI-generierte Illustration; die Lebensphasen sind eine pädagogische Orientierung.

Anbieterpflichten und Bildung müssen dauerhaft tragen

Aufklärung darf nicht bedeuten, dass Familien allein gegen die Gestaltung großer Plattformen anarbeiten müssen. Ich halte überprüfbare Pflichten für Anbieter für notwendig. Dazu gehören sichere Voreinstellungen, nachvollziehbare Empfehlungen, begrenzte Kontaktmöglichkeiten und funktionierende Beschwerdewege. Ob eine vorgeschlagene Regel diese Ziele erreicht, muss sich an ihrer Ausgestaltung und Durchsetzung zeigen.

Gleichzeitig reicht eine Regel auf dem Papier nicht aus, um digitale Mündigkeit zu entwickeln. Schulen brauchen Zeit und Unterstützung, Familien verständliche Informationen, Betroffene Hilfe. Junge Menschen sollten an der Gestaltung der Regeln beteiligt sein. Partizipativer Technologiedialog heißt für mich, sie als Betroffene und als künftige Gestalter ernst zu nehmen.

Die Frage der Verantwortung verbindet diesen Beitrag mit meiner Analyse zu Zuckerbergs Zukunftsvision und europäischer Technologie-Governance: Wer digitale Räume gestaltet, beeinflusst die Handlungsmöglichkeiten anderer. Diese Gestaltung verlangt öffentliche Diskussion und überprüfbare Verantwortung.

In die nächste Podiumsdiskussion nehme ich deshalb einen konkreten Vorschlag mit: die vorhandenen Möglichkeiten digitaler Bildung ausbauen, einen freiwilligen schulischen Betriebsmodus unter klaren Bedingungen erproben und seine Wirkung offen untersuchen. Schutzregeln verdienen dieselbe Sorgfalt. Am Ende sollten junge Menschen sicherer handeln können, Risiken besser erkennen und mehr über die Technik entscheiden können, die ihren Alltag prägt.

Häufige Fragen zur Social-Media-Regulierung

Hat die EU Social Media für Kinder bereits verboten

Der KIDS Act ist am Stand 15. Oktober 2026 ein Verordnungsvorschlag. Das Parlamentsverfahren befindet sich in der vorbereitenden Phase; der endgültige Text muss erst beschlossen werden. Die Kommissionsvorlage ist kein bereits geltendes allgemeines Verbot. EU-Verfahrensregister.

Welche Altersstufen sieht der KIDS Act vor

Für die erfassten sozialen Netzwerke und Videoplattformen sind grundsätzlich keine eigenen Konten unter 13, begrenzte elterlich eingerichtete Konten für 13- und 14-Jährige und eigenständige Konten ab 15 vorgesehen. Daneben stehen sichere Gestaltung und besondere Ausnahmen. Erläuterung der Kommission.

Was hat die Bundesregierung am 14. Oktober beschlossen

Das Kabinett beschloss Eckpunkte mit geplanten Altersregeln, Plattformverantwortung und Kompetenzförderung. Für unter 13-Jährige ist eine nationale Übergangsregel mit Ausnahmen kindgerechter Angebote vorgesehen. Eckpunkte sind noch kein dadurch unmittelbar geltendes Altersgesetz. Amtliche Pressemitteilung.

Sind Verbote laut Forschung wirkungslos

Eine solche pauschale Aussage trägt die hier dargestellte Forschung nicht. Familieninterventionen, Schulregeln und staatliche Kontogrenzen sind unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen Ergebnissen. Auch weniger Nutzung belegt nicht automatisch eine dauerhafte Gesundheitsverbesserung. Übersicht zu gesetzgeberischen Ansätzen.

Ist Cybermobbing strafbar

Cybermobbing bezeichnet verschiedene Verhaltensweisen und ist kein eigener Straftatbestand. Einzelne Handlungen können etwa Beleidigung, Bedrohung oder Verleumdung sein und weitere Rechte verletzen. Welche Rechtsfolgen möglich sind, hängt vom konkreten Fall ab. Polizeiliche Kriminalprävention.

Verbietet Bayern digitale Geräte im Unterricht

Mit Erlaubnis der Aufsicht sind Geräte im Unterricht und im Einzelfall zulässig. Für die Jahrgänge eins bis sieben ist die allgemeine Freigabe außerhalb dieser Situationen eingeschränkt. Die Regelung unterscheidet angeleiteten Einsatz und private Nutzung. Artikel 56 Absatz 5 BayEUG.

Was bedeutet Bayern-MDM

Bayern-MDM ist mein Vorschlag für einen freiwilligen schulischen Betriebsmodus geeigneter Geräte: Lernwerkzeuge bleiben verfügbar, Ablenkungen werden begrenzt, außerhalb der vereinbarten Zeiten endet der schulische Eingriff. MDM gibt es in Bayern bereits. Der Vorschlag betrifft einen verlässlichen Rahmen, praktische Unterstützung und Erprobung. Bestehende bayerische MDM-Hinweise.

Kann eine Schule damit alle privaten Apps sperren

Das hängt von Gerät und Verwaltungsmodus ab. Persönliche Android-Arbeitsprofile und Apples User Enrollment begrenzen den Zugriff auf private Bereiche. Eine universelle Sperr-App für jedes Privattelefon ist damit nicht zugesichert. Google-Dokumentation, Apple-Dokumentation.

Sollen Kinder ohne verwaltetes Privatgerät vom digitalen Lernen ausgeschlossen sein

In meinem Vorschlag muss es eine gleichwertige schulische Alternative geben. Ein privates Gerät verwahren zu müssen und weiterhin am digitalen Unterricht teilnehmen zu können, sind vereinbare Anforderungen. Einverständnis, Zugang und tatsächliche Umsetzung gehören gemeinsam in die Prüfung des Modells.

Ist Aufklärung eine Alternative zu jeder Regulierung

Ich befürworte eine Verbindung von Bildung, Schutz und überprüfbarer Verantwortung der Anbieter. UNICEF empfiehlt ebenfalls einen umfassenden Ansatz und warnt davor, von Altersgrenzen allein ausreichenden Schutz zu erwarten. Medienbildung muss in ihrer praktischen Wirkung ebenso geprüft werden wie Einschränkungen. UNICEF-Erklärung.


Weiterlesen – ergänzt am 18. Oktober 2026: Digitale Mündigkeit betrifft jede Lebensphase. Im Beitrag KI mit über 60 übertrage ich den Gedanken verständlicher Erklärungen, eigener Erfahrung und Mitsprache auf ältere Menschen. Die Unterstützung muss zur jeweiligen Situation passen.

4 Robotic Revolutions: 10 Jahre Bilanz - was hat sich bewahrheitet, was nicht

4 Robotic Revolutions: 10 Jahre Bilanz - was hat sich bewahrheitet, was nicht

Erstveröffentlichung: 11. August 2024. Umfangreich überarbeitete Zehnjahresfassung: Juli 2026. Sachliche Korrekturen und Nachtrag: 4. Oktober 2026.

Update vom 4. Oktober 2026: Die folgenden Marktdaten und FAQs beziehen sich auf den Stand der Juli-Fassung. Die IFR meldet in World Robotics 2026 für 2025 einen weltweiten Bestand von fünf Millionen Industrierobotern. Auch der Servicerobotik-Bericht 2026 liegt inzwischen vor. Die Omnibus-Änderung des AI Act trat am 27. Juli 2026 in Kraft; den späteren Rechtsstand erläutert der datierte Nachtrag im AI-Act-Beitrag.

Zehn Jahre nach der Erstbeschreibung der „4 Robotic Revolutions" ist die vierte Revolution keine Zukunftsvision mehr, sondern eine Baustelle in Serie. Ich habe die vier Phasen 2016 vorgeschlagen, um Ordnung in eine Debatte zu bringen, in der jede Neuvorstellung als „Revolution" verkauft wurde. Am 21. Juli 2026 habe ich in meiner Eröffnungs-Keynote beim A3-Technologietransferkongress in Augsburg zum ersten Mal öffentlich Bilanz gezogen. Dieser Artikel ist die ausführliche Langfassung dieser Bilanz - eingebettet in ein Jahrzehnt Robotic & AI Governance, das die Industrie leiser verändert hat, als es die Schlagzeilen vermuten lassen.

Wenn Sie in einer Halle stehen, in der ein Cobot zum ersten Mal ohne Schutzzaun neben einer Werkerin arbeitet, verstehen Sie sofort, warum Kategorien wichtig sind. Weder der Cobot noch die Werkerin sind das Ereignis. Das Ereignis ist die Prozessentscheidung dahinter: Wer haftet, wenn der Sensor irrt. Wer stoppt die Zelle, wenn die KI-Bahnplanung eine für den Menschen ungewohnte Route wählt. Wer schult die Instandhaltung so, dass sie die Adaptivität nicht als Defekt versteht. Genau diese Fragen habe ich vor zehn Jahren in die vier Phasen der Robotik eingeschrieben, weil ich in KUKAs Innovation Management, später bei Festo, im Deutschen Museum und in unzähligen Fabrikbegehungen gelernt habe: Technische Reifegrade zerfallen sofort, wenn sie ohne organisatorische Reife auf den Boden treffen.

Warum überhaupt vier Revolutionen?

Die Idee entstand in Analogie zur Evolution des Computers. Rechner wurden zunächst kleiner, dann mobil, dann allgegenwärtig und schließlich unsichtbar in Prozesse eingewoben. Miniaturisierung, Mobilisierung, Ubiquität und Pervasiveness haben in der IT den Übergang vom Rechenzentrum zum Smartphone bis zum eingebetteten Sensor beschrieben. Die Robotik durchläuft dieselben Bewegungen, nur mit anderer Ordnung: erst der Käfig, dann die Sensitivität, dann die Mobilität, dann die Kognition. Vorgestellt habe ich das Modell 2016 im Rahmen des IEEE IROS in Daejeon zusammen mit Bernd Liepert. Das Paper trägt den Titel „4 Robotic Revolutions - proposing a holistic phase model describing future disruptions in the evolution of robotics and automation and the rise of a new Generation R of Robotic Natives" (IEEE Xplore). Die A3-Region hat die Kernthese in ihrer Pressemitteilung zum Kongress 2026 so zusammengefasst: Es geht um vier robotische Revolutionen, und die vierte hat gerade erst begonnen.

Die Phasen sind keine reine Chronologie. Sie überlagern sich in jeder Fabrik, in jedem Werk, oft in derselben Zelle. Wer heute in eine große Fertigungshalle geht, findet die erste Revolution im Karosseriebau, die zweite an der Endmontage, die dritte in der Intralogistik und die vierte bereits im Prüfstand oder in der Qualitätsinspektion. Die Karte ist deshalb kein Zeitstrahl, sondern eine Reifegrad-Struktur. Wer verstehen will, wo eine Organisation steht, muss fragen: In welchem Verhältnis stehen die vier Phasen zueinander, welche dominieren, welche fehlen, welche werden gerade unterschätzt.

Four robotic revolutions: caged automation, cobotics, mobile robotics and perceptive-cognitive systems over ten years

Erste Revolution: Roboter im Käfig

Die erste Revolution beginnt nicht mit einem Modell, sondern mit einer Sicherheitsphilosophie. Der Roboter kommt hinter Zaun, weil seine Bewegung zu schnell, zu kräftig und zu deterministisch ist, um menschlichen Ausnahmefällen zu begegnen. Ich habe 2016 formuliert, dass es in dieser Phase im Kern darum ging, „how to bolt, weld and glue a car together as fast as possible". Diese Nüchternheit stimmt bis heute. Wer den frühen Betrieb im Rüsselsheim, in Wolfsburg oder in Toyotas Standorten kennt, weiß: Die erste Revolution war ein industrielles Programm, kein wissenschaftliches. Ihre Erfolge waren Taktzeiten, Prozessstabilität und die Elimination körperlich zermürbender Tätigkeiten.

Der Zoo, wie ich diese Roboter genannt habe, ist historisch entstanden, nicht ausgewählt worden. Die Roboterarme der ersten Generation reichen bis in die 1960er-Jahre zurück: Unimate kam 1961 bei General Motors zum Einsatz, Kawasaki begann 1969 die Produktion in Japan, und ASEA (später ABB) stellte 1974 den IRB 6 vor. Der industrielle Grundgedanke lautete: Menschliche Arbeit an der Grenze der Belastbarkeit muss durch eine reproduzierbare, monotone, exakte Bewegung ersetzt werden. Die Nebenwirkung: eine hohe Kapitalintensität, geringe Flexibilität und ein Programmiermodell, das eine ganze Berufsgruppe erzeugt hat, den Roboter-Techniker.

Was oft vergessen wird: Diese Phase ist bis heute unser volumenstärkstes Segment. Die International Federation of Robotics berichtet in World Robotics 2025, dass 2024 weltweit 542.000 Industrieroboter installiert wurden - das zweithöchste Ergebnis der Geschichte. Der operative Bestand lag Ende 2024 bei 4,66 Millionen Einheiten, ein Plus von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die erste Revolution ist nicht Vergangenheit, sie ist Fundament. Und sie skaliert weiter, weil der geschützte Arbeitsraum unmittelbare Kontakte zwischen Mensch und Maschine begrenzt. Auch solche Anlagen brauchen eine Risikobeurteilung und ein belastbares Sicherheitskonzept.

Zweite Revolution: Der Cobot verlässt den Käfig

Die zweite Revolution ist die, an die sich die Öffentlichkeit am schnellsten gewöhnt hat. Ein Cobot in einer Endmontagelinie sieht harmlos aus, fast wie ein besserer Manipulator mit Sicherheitsanstrich. In Wahrheit steht dahinter eine über dreißigjährige Forschungslinie, die von Oussama Khatib bei Stanford, Gerd Hirzinger am Institut für Robotik und Mechatronik des DLR und einer ganzen Generation von Kraft-Momenten-Sensorik-Entwicklern gezogen wurde. Ich habe 2016 argumentiert, dass die Marktreife dieser Systeme erst um 2015 anbrach, mit KUKA LBR iiwa, Universal Robots UR-Serie und Rethink Robotics Baxter als Vorreitern. Zehn Jahre später sind Cobots ein etabliertes Segment. Der IFR-Report 2025 dokumentiert, dass die Installationen kollaborativer Roboter weltweit weiterhin zweistellig wachsen.

Was die zweite Revolution wirklich verändert hat, ist nicht der Sensor. Es ist die Legitimation, den Menschen näher an die Maschine heran zu lassen. Sensitivität - Kraft, Drehmoment, Geschwindigkeit, redundante Bahnplanung - ist die technische Voraussetzung. Der eigentliche Sprung liegt in der Sicherheitsphilosophie: statt allein auf räumliche Trennung durch einen Zaun zu setzen, können sicherheitsgerichtete Systemfunktionen die Zusammenarbeit ermöglichen. Ob eine Anwendung sicher ist, muss einschließlich Werkzeug, Werkstück und konkreter Aufgabe beurteilt werden. Das erlaubt neue Zellendesigns, neue Prozesslayouts und, vor allem, neue Rollen im Team. Die Werkerin ist nicht länger Zulieferin für den Roboter, sondern Prozesspartnerin.

Die Ehrlichkeit gebietet allerdings eine Präzisierung: In vielen deutschen Fabriken werden Cobots noch immer wie Zaun-Roboter betrieben. Sie stehen in kleinen Schutzbereichen, sind mit Lichtschranken versehen und werden nicht in echter Kollaboration eingesetzt. Das liegt weniger an der Technik als an Risikoabwägungen, die auf DIN EN ISO 10218 und ISO/TS 15066 zurückgehen, und an einer Betriebspraxis, die Adaptivität nicht immer sauber vom formalen Zulassungsrahmen trennt. Eine echte kollaborative Anwendung ist selten. Aber sie war ein Türöffner - und ohne den Türöffner der zweiten Revolution gäbe es die dritte gar nicht.

Dritte Revolution: Der Roboter kommt zum Werkstück

Die dritte Revolution kehrt eine Grundannahme der Automatisierung um. Bis dahin brachten wir das Werkstück zum Roboter. In der dritten Phase kommt der Roboter zum Werkstück. Autonome mobile Plattformen, fahrerlose Transportsysteme mit Manipulatoren, mobile Manipulatoren und Roboter in der Intralogistik verändern nicht nur Layouts, sondern Investitionsentscheidungen: Wer flexibel produziert, kann sich starre Zellen nur noch für hochvolumige Prozesse leisten.

Der IFR-Report 2025 dokumentiert dazu einen deutlichen Marktschub bei Autonomous Mobile Robots und in Transportation and Logistics. Die Service-Robotik-Statistik 2024 zählt weltweit rund 200.000 neue professionelle Service-Roboter, davon mehr als die Hälfte in Transport und Logistik - 102.900 Einheiten allein in dieser Kategorie, ein Plus von 14 Prozent. Die RaaS-Flotte im Segment Transport und Logistik wuchs 2024 um 42 Prozent; über alle erfassten Anwendungsbereiche hinweg waren es 31 Prozent. Das ist keine bloße Statistik. Das ist eine Antwort auf die Rechnung, die viele Mittelständler seit Jahren aufmachen: kürzere Produktzyklen, kleinere Losgrößen, größere Variantenvielfalt, weniger Personal in Nachtschichten.

Was die dritte Revolution schwer macht, ist nicht die Fahrfunktion. Es ist die Übergabe. Der mobile Roboter fährt souverän durch die Halle, aber die Übergabe zwischen zwei Prozessen - vom Regal an den Cobot, von der mobilen Plattform an eine Bearbeitungsstation - erzeugt Grenzflächen, die früher entweder starre Zellen oder menschliche Hände waren. Diese Grenzflächen sind der eigentliche Schauplatz der Service-Robotik. Personal Robotics, Home Assisted Living und Pflegeassistenz haben in genau dieser Übergabelogik ihre Nagelprobe. Der IFR-Report 2025 zeigt: Medical Robots sind mit einem Plus von 91 Prozent im Jahr 2024 die dynamischste Kategorie. Rehabilitations- und Therapie-Robotik hat sich verdoppelt, Roboter für Diagnostik und medizinische Laboranalysen sind zusammen um 610 Prozent gewachsen. Das sind Zahlen, die man nicht überliest.

Vierte Revolution: Perzeption, Kognition, Agentik

Die vierte Revolution ist die, um die alle reden und die die wenigsten wirklich einführen. Perzeptive, kognitive, agentische Systeme - der Roboter, der wahrnimmt, versteht, entscheidet und handelt. In meinem Paper von 2016 habe ich diese Zukunftsperspektive am Bild von Rosie, der robotischen Haushälterin aus „The Jetsons“, erläutert, um klarzumachen, dass wir hier nicht mehr über Programme reden, sondern über Verhalten. Zehn Jahre später ist aus Rosie noch immer nicht die häusliche Realität geworden. Aber in der Fabrik hat die vierte Revolution zwei Türen aufgestoßen, die sich nicht mehr schließen werden.

Die erste Tür ist die Programmierung. Ein perzeptiv-kognitives System wird nicht mehr Punkt für Punkt geteacht. Es lernt von Demonstrationen, aus Simulationen, aus dem, was in der Halle passiert. In vielen Projekten habe ich gesehen, wie ein Ingenieur einen Prozess einmal vormacht und das System danach eine passable Bahn vorschlägt. Das ist noch keine General-Purpose-Robotik, aber es ist eine dramatische Verkürzung dessen, was klassisch mit Koordinaten, Wegpunkten und ausgeklügelten Trajektorien programmiert wurde.

Die zweite Tür ist die Kommandierung. Ein Modell, das Sprache versteht, kann Aufträge annehmen, die außerhalb der ursprünglichen Programmierung liegen. Ein Vision-Language-Action-Modell erzeugt aus einer Anweisung eine Handlungssequenz. Das ist nicht trivial, aber es ist ein qualitativer Wandel. Der Unterschied zwischen einem Roboter, der eine feste Zelle bedient, und einem, der auf natürliche Sprache reagiert, ist derselbe wie zwischen einem Fahrkartenautomaten und einem menschlichen Servicemitarbeiter. Beide bringen Sie ans Ziel. Nur eines von beiden versteht, wenn Sie den Zug verpasst haben.

Die A3-Pressemitteilung zum Kongress 2026 fasst meinen Standpunkt so zusammen: „Die nächste industrielle Dekade wird nicht in Modellen gewonnen, sondern in Montagmorgen, an denen Systeme das erste Mal ohne Beobachter laufen." Ich stehe zu dieser Formulierung. Die vierte Revolution ist nicht deshalb schwierig, weil die Algorithmen fehlen. Sie ist schwierig, weil wir noch keine tragfähigen Antworten haben auf die Fragen, die sich stellen, sobald ein System entscheidet, ohne einen Menschen daneben. Das ist der Punkt, an dem Robotic & AI Governance vom Nice-to-have zur betrieblichen Notwendigkeit wird.

Generation R und der Übergang zum Robotic Native

Parallel zur technischen Entwicklung habe ich 2016 die Idee einer neuen Generation vorgeschlagen: Generation R. Der Begriff Robotic Native beschreibt Menschen, die mit Robotern aufwachsen, so wie meine Generation mit Computern und die Kinder von heute mit Sprachassistenten. Das Konzept habe ich zum ersten Mal auf dem Gartner CIO Summit 2013 formuliert und im Rahmen meines Promotionsvorhabens an der TUM ausgearbeitet. Die Herleitung stammt aus John Perry Barlows „Declaration of the Independence of Cyberspace" von 1996. Barlow schrieb den Netzbürger, den er als Native beschrieb, in die Geschichte des Internets ein. Wir sind, in seiner Diktion, Netz-Immigranten - und, in meiner, Robotic Immigrants.

Im DigiKompetenz-Podcast von 2023 habe ich es so gesagt: Unsere Enkelkinder werden Robotic Natives sein, unsere Kinder nicht ganz, und wir und die Generation unserer Kinder sind die letzte Generation an Robotic Immigrants. Das ist keine Nostalgie. Es ist eine bildungspolitische Ansage. Wenn wir wollen, dass die vierte Revolution nicht an sozialer Akzeptanz scheitert, brauchen wir in den kommenden zehn Jahren eine Generation von Ingenieuren, Facharbeitern, Führungskräften und Bürgern, die nicht nur mit Robotern arbeiten können, sondern mit ihnen aufwachsen. Curriculum-Design, Lehrpläne, Weiterbildungsformate, Berufsschulen und Hochschulen sind dabei genauso wichtig wie die Systeme selbst.

Robotic & AI Governance als Rahmen

Die vier Revolutionen sind ohne einen Ordnungsrahmen nicht produktiv einführbar. Deshalb habe ich Robotic & AI Governance parallel entwickelt: als das Forschungsfeld, das die Ursachen, Merkmale und Folgen des Fortschritts in Robotik und Automatisierung als Megatrend analysiert. Formuliert habe ich das Konzept erstmals auf dem Gartner CIO Summit 2013, ausgearbeitet im Rahmen meiner Forschung an der Technischen Universität München. Der Ansatz ist bewusst weich: soft laws statt hard laws, weil Gesetzgebung zu langsam ist für Technologien, die sich in Monaten weiterentwickeln. Interdisziplinäre Task Forces, freiwillige Selbstregulierung, professioneller Kodex - genauso wie in der Medizin, in der Anwaltschaft, in der Wissenschaft.

Die Grundlage habe ich in den WeRobot-Panels 2015 diskutiert - mit Peter Asaro, Jason Millar, Kristen Thomasen und anderen. Und auf den IEEE IROS Futurist Foren 2015 und 2016 mit Oussama Khatib, Gerd Hirzinger und Tapio Heikkilä. Ich habe die Kernideen dieser Diskussionen in mein Blog gegossen, unter anderem in dem Beitrag Robotic Governance: Ordnungsrahmen für autonome Maschinen. Wer die Verbindung zu aktuellen Debatten sucht, wird sie im EU AI Act zum August 2026 und in den Prinzipien der päpstlichen Enzyklika Magnifica Humanitas wiederfinden.

Die Ideen sind angekommen - auch dort, wo sie nicht zitiert werden

Zehn Jahre Bilanz heißt für mich vor allem: schauen, wo die Ideen gelandet sind. Manchmal mit Zitat, oft ohne. Das ist wissenschaftlich nicht immer schön, aber es ist ein Zeichen, dass die Struktur trägt. Ich gehe im Folgenden die Institutionen durch, in deren Arbeit die vier Revolutionen und die Governance-Ideen ihre Spuren hinterlassen haben.

International Federation of Robotics (IFR)

Die IFR strukturiert ihre Berichte seit Jahren nach mehreren Kategorien, die sich aus meiner Sicht mit dem 4RR-Modell vergleichen lassen: klassische Industrieroboter, kollaborative Roboter, mobile Service-Roboter, Medical Robots, und - seit 2025 - explizit auch humanoide Roboter im Positionspapier „Vision and Reality" vom 14. August 2025. Ich lese diese Kategorien als Anknüpfungspunkte für die Entwicklung vom Käfig über den Cobot zur Mobilität und schließlich zur Kognition. Der Vergleich beschreibt meine Einordnung der Marktdaten; eine empirische Prüfung des Phasenmodells ist damit nicht verbunden.

euRobotics, eu-nited Robotics und die Adra SRIDA

Die europäische Ebene hat den Rahmen früh aufgenommen. euRobotics und eu-nited Robotics haben mit ihrer Multi-Annual Roadmap for Robotics in Europe die vierstufige Struktur in eine strategische Landkarte übersetzt. Die Adra AI, Data and Robotics Association hat ihre Strategic Research, Innovation and Deployment Agenda (SRIDA) in mehreren Editionen als Referenz für die europäischen Rahmenprogramme etabliert. Perzeption, Kognition, Autonomie und Kollaboration sind dort keine Sonderfälle, sondern Hauptkategorien der Forschungsförderung. Das ist die vierte Revolution, aber im Sprachduktus der Brüsseler Kommission.

VDMA Robotik + Automation

Der VDMA Fachverband Robotik + Automation ist die deutsche Stimme der Branche. In seiner Marktkommunikation trennt der VDMA seit Jahren sauber zwischen Industrierobotik, Servicerobotik, Bildverarbeitung und integrierten Montagelösungen. Die vier Phasen liegen unter dieser Segmentierung als konzeptioneller Unterbau. Was der VDMA seit 2020 stark vorantreibt, ist die Verbindung der dritten und vierten Revolution: mobile Robotik plus KI-basierte Perzeption als gemeinsames Schaufenster - unter anderem auf der automatica. Der Pressetermin zur automatica 2025 hat das explizit zum Leitthema erhoben.

VDE, VDI und die deutschen Normungsgremien

Die deutschen Standardisierungswelten haben zwei Rollen gleichzeitig gespielt. Der VDE hat mit seinen Analysen zur Wechselwirkung von EU AI Act und Machinery Regulation die vierte Revolution in ein regulatorisches Koordinatensystem eingepasst - dort, wo Robotik nicht mehr nur mechanisch, sondern kognitiv und lernend agiert. Der VDI hat mit seinen Richtlinien zu Mensch-Roboter-Kollaboration und autonomen Systemen den Übergang zwischen zweiter und vierter Revolution auf betrieblicher Ebene übersetzbar gemacht. Ohne diese Normungsarbeit wäre die Cobot-Zulassung heute deutlich schwieriger, und der Übergang von adaptiver zu lernender Robotik wäre in den Zulassungsprozessen ein blinder Fleck.

UN DESA, UNCTAD und die Vereinten Nationen

Auf der globalen Ebene haben UN DESA und UNCTAD Robotik und KI als Frontier Technologies eingeordnet - mit expliziter Verbindung zu den 17 UN-Sustainable-Development-Goals. Der World Economic and Social Survey 2018 und die Technology and Innovation Report 2021 haben das Bild geprägt: Robotik ist Enabler und Hemmschuh der SDGs zugleich. Diese Ambivalenz haben wir 2021 in einem IEEE-IROS-Workshop-Papier ausführlich analysiert, das 2023 im Journal Sustainable Production and Consumption erschienen ist. Konsensbasiertes Expertenurteil, angewandt auf 169 SDG-Targets, zeigt: Automation kann Ernährung sichern, Gesundheitsversorgung skalieren und Bildung verbessern, aber sie kann auch Ungleichheit vertiefen, Arbeit zerstückeln und Umweltkosten verschieben. Wer die Ideen des 4RR-Modells sucht, wird sie in diesen UN-Publikationen finden, mal explizit, mal in der Grundstruktur.

OECD, EU-Kommission und der EU AI Act

Die OECD hat das 4RR-Modell in ihrem Report Making Life Richer, Easier and Healthier aus dem Jahr 2021 direkt zitiert und es in Tabelle 1 auf Seite 26 als Quelle für drei Generationen industrieller Roboter verwendet: ortsfeste, kollaborative und flexible mobile Systeme. Auf EU-Ebene ist der EU AI Act die zentrale Antwort auf die vierte Revolution. Er trifft nicht nur reine Software-KI, sondern greift dort besonders scharf, wo KI als Sicherheitskomponente in Produkten wirkt - also genau da, wo perzeptive und kognitive Systeme in Robotik münden. Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 hat die zeitlichen Fenster neu justiert: Hochrisiko-Systeme unter Annex III werden ab dem 2. Dezember 2027 anwendbar, Hochrisiko-Systeme, die in regulierte Produkte wie Maschinen eingebettet sind, unter Annex I ab dem 2. August 2028 - dokumentiert unter anderem in den Leitlinien der EU-Kommission. Die Machinery Regulation (EU) 2023/1230 ergänzt das Bild: KI-basierte Sicherheitskomponenten in Maschinen werden über Machinery-Recht und AI Act gemeinsam geregelt. Ich habe an diesen Übergängen mitgedacht, in Panels, in Anhörungen, in wissenschaftlichen Positionspapieren. Wer die Verbindung ausführlich lesen möchte, findet sie in meinem Blog-Beitrag zum AI Act.

IEEE, ISO und die technisch-wissenschaftliche Community

Auf der wissenschaftlichen Seite haben IEEE-RAS-Standards, das Standards Strategy Meeting der IEEE, sowie die ISO-Komitees TC 299 „Robotics" die vierstufige Systematik in ihre Arbeitsstrukturen übernommen. In der IEEE-RAS-Community habe ich 2019 im Industry Forum und in einem Beitrag im IEEE RAS Magazine „Predicting the Future of Robotics and Making It Matter for Industry" das Zusammenspiel aus 4RR, Standards und Translational Research offengelegt. Die Delphi-Studie Robotics 2050+, die ich mit Kolleginnen und Kollegen 2019 initiiert habe, hat mehr als 200 Experten weltweit befragt und die vier Phasen implizit als Struktur genutzt, ohne sie zum Prüfstand zu erheben. Das ist die schönste Form der Verbreitung: Ein Modell wird zur Selbstverständlichkeit.

Was uns die vierte Revolution kostet, wenn wir sie falsch einführen

Ich habe in vielen Vorträgen die Fabrikbegehungen zitiert, weil sie das Modell erden. In einer bayerischen Automatica-Referenzfabrik habe ich vor drei Jahren gesehen, wie ein KI-basiertes Sichtprüfsystem in einer Wareneingangsstation eingeführt wurde. Das System hat die Ausschussrate binnen sechs Wochen um zwölf Prozent reduziert. Die Ingenieure feierten. Sechs Monate später kam der Anruf: Ein Los, das das System einwandfrei durchgewinkt hatte, war beim Kunden aufgefallen. Man konnte nicht rekonstruieren, warum das Modell entschieden hatte, wie es entschieden hatte. Kein Trainingsdatensatz war archiviert worden. Kein Confidence-Score war geloggt. Kein Rollback-Mechanismus war definiert. Aus einem Effizienzgewinn wurde ein Compliance-Fall, weil niemand die vierte Revolution operativ verankert hatte.

Diese Anekdote ist der Kern meiner Aussage im A3-Vortrag: Die vierte industrielle Dekade wird nicht in Modellen gewonnen, sondern in Montagmorgen. Wer glaubt, ein Vision-Language-Modell in eine Fertigungszelle zu setzen sei ein Softwareprojekt, hat den Prozess nicht verstanden. Es ist ein Governance-Projekt mit Software-Anteil. Die vier Fragen, die ich in jedem Projekt stelle, sind:

Wenn diese vier Fragen keine Antwort haben, ist die Einführung der vierten Revolution kein Fortschritt. Sie ist ein Risiko, das sich hinter einem KPI versteckt.

Impact-Kapitel: Wo die Ideen weiterwirken

Ich versuche, den Impact des 4RR-Modells nüchtern zu beschreiben. Manche Zitationen sind explizit - die OECD, das IEEE-RAS-Magazin, das SDG-Papier. Andere sind implizit - die IFR-Berichtsstruktur, die europäischen SRIDA-Kategorien, die VDMA-Marktsegmentierung. Wieder andere sind kulturell - der WELT-Artikel „Die vier Stufen der Robotik-Revolution", das Schaeffler-Tomorrow-Magazin mit Interviews zum Modell, Podcasts, Fachvorträge, Curriculum-Dokumente aus mehreren Hochschulen.

Zehn Jahre nach der Veröffentlichung sehe ich drei Ebenen, auf denen das Modell weitergewirkt hat. Erstens: als Kategorienschema für Marktbeobachtung und Politikberatung. Zweitens: als Ausbildungsstruktur in Hochschulen, Berufsschulen und Weiterbildungsformaten. Drittens: als Argumentationshilfe in Governance-Debatten - vom EU AI Act bis zu Ethikkommissionen von Industrieverbänden. Diese Bandbreite war 2016 nicht absehbar. Sie ist heute die Rechtfertigung dafür, die Kategorien nicht künstlich zu revidieren. Sprachlich passt sich das Feld weiter, aber das Skelett ist tragfähig.

Was 2035 anders sein wird

Zehn Jahre nach 2016 ist mein Blick auf die Zukunft nüchterner als damals. Ich glaube nicht, dass es 2035 flächendeckend humanoide Haushaltsroboter geben wird. Das IFR-Positionspapier „Humanoid Robots: Vision and Reality" vom August 2025 stellt es sehr präzise fest: Der Einsatzschwerpunkt liegt zunächst im Dienstleistungssektor und in industriellen Kollaborationsanwendungen, nicht im Wohnzimmer. Was ich für 2035 erwarte, sind vier Verschiebungen.

Erstens: Die vierte Revolution wird in Nischen dominant. Qualitätssicherung, Prüfstände, Intralogistik, Rehabilitation, Landwirtschaft. Dort, wo Perzeption und Kognition unmittelbar in Prozessqualität umgesetzt werden, entsteht die kritische Masse.

Zweitens: Cobots werden zu Standard-Produktivitätswerkzeugen wie heute CNC-Maschinen. Kein Aha-Moment mehr, sondern selbstverständliche Ausstattung im Mittelstand. Das ist keine Revolution, das ist ein Reifegrad.

Drittens: Mobile Systeme werden in Fabriken selbstverständlich. Autonome Transportsysteme, mobile Manipulatoren, Robot-as-a-Service-Verträge. Der Mittelstand mietet Robotik, wie er heute Strom mietet. Der IFR-Report 2025 zeigt bereits, dass die RaaS-Flotte im Segment Transport und Logistik 2024 um 42 Prozent gewachsen ist; über alle erfassten Anwendungsbereiche hinweg waren es 31 Prozent.

Viertens: Die Governance-Debatte wird operationalisiert. Wo heute noch über den EU AI Act gesprochen wird, werden 2035 Auditprozesse, Modellregister und Betriebslog-Standards etabliert sein. Ohne diese Betriebssystematik bleibt die vierte Revolution ein Innovationsversprechen, das an der ersten Nachtschicht scheitert.

Zehn Jahre Bilanz: Was ich rückblickend anders schreiben würde

Ehrliche Selbstkritik gehört dazu. Ich würde das Paper 2016 heute in drei Punkten anders formulieren.

Erstens: Ich habe die Rolle von KI in der vierten Revolution als „perceptive, cognitive" umschrieben. Heute wüsste ich, dass Vision-Language-Action-Modelle und Foundation Models eine eigene Ebene der Kommandierung erzeugen, die man 2016 nicht antizipieren konnte. Ich würde einen expliziten Unterpunkt „Grounded Language Interaction" einfügen.

Zweitens: Ich habe die Governance-Ebene zwar erwähnt, aber nicht als eigenständige Achse formuliert. Heute würde ich Governance nicht als Anhang, sondern als Querschnitt darstellen, der alle vier Revolutionen durchzieht. Robotic & AI Governance ist keine Ergänzung zur Robotik, sie ist ihr Betriebssystem.

Drittens: Ich habe „Generation R" als Bildungsprognose beschrieben. Heute würde ich sie als Bildungspflicht formulieren. Wenn wir Robotic Natives ausbilden wollen, brauchen wir Curricula, die früher ansetzen und die zwischen Berufsschule und Hochschule sauber verzahnt sind. Das ist Aufgabe der Bildungsministerien, nicht der Robotik.

Warum die A3-Keynote 2026 ein guter Anlass ist

Die Region A3 - Augsburg, Aichach-Friedberg, Landsberg - ist ein präziser Prüfstand für das 4RR-Modell. Hier sitzen Mittelständler, deren Prozesse Karosseriebau, Endmontage, Präzisionsfertigung und intralogistische Übergänge umfassen. Wenn ich in Augsburg vortrage, spreche ich zu Unternehmern, die alle vier Revolutionen im eigenen Werk sehen. Die A3-Pressemitteilung zum Kongress 2026 hat das treffend zusammengefasst: Es geht nicht nur um technischen Reifegrad, sondern um regulatorische und gesellschaftliche Fragen - Wer haftet, wer entscheidet, wer bildet aus.

Ich habe in Augsburg keinen Ausblick auf Marketing-Folien präsentiert, sondern eine Bilanz gezogen. Das Publikum hat nicht nach Roadmaps gefragt, sondern nach betrieblichen Playbooks. Genau darin liegt der Fortschritt der letzten zehn Jahre: aus einem akademischen Modell ist ein Werkzeug für Werkleitungen geworden. Und daraus wird in der kommenden Dekade eine Praxis, die im Alltag messbar wird - an Montagmorgen, an denen Systeme das erste Mal ohne Beobachter laufen.

FAQ: Die vier Robotic Revolutions

Was sind die 4 Robotic Revolutions?

Die 4 Robotic Revolutions sind ein Phasenmodell, das ich 2016 gemeinsam mit Bernd Liepert auf dem IEEE IROS in Daejeon veröffentlicht habe. Es ordnet die Entwicklung der Robotik in vier Stufen: klassische Industrierobotik im Käfig, kollaborative sensitive Robotik, mobile sensitive Robotik und perzeptive, kognitive, agentische Systeme. Analog zur Computing-Evolution (Miniaturisierung, Mobilisierung, Ubiquität, Pervasiveness) beschreibt das Modell den Übergang vom starren Automatisierer zum sensitiv-mobil-kognitiven Assistenzsystem. Es ist heute Referenzrahmen für IFR-Marktberichte, EU-Forschungsprogramme, VDMA-Segmentierungen und Governance-Debatten.

Warum ist die vierte Revolution die entscheidende?

Die vierte Revolution - perzeptive, kognitive, agentische Systeme - ist die entscheidende, weil sie die Programmierlogik und die Kommandierlogik gleichzeitig verändert. Roboter werden nicht mehr Punkt für Punkt geteacht, sondern lernen aus Demonstration, Simulation und Betriebsdaten. Sie reagieren auf natürliche Sprache und treffen Entscheidungen ohne unmittelbaren menschlichen Eingriff. Damit verschieben sich Verantwortung, Haftung und Auditierbarkeit. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob ein System technisch funktioniert, sondern ob eine Organisation es sauber betreiben kann.

Was ist der Unterschied zwischen einem Cobot und einem klassischen Industrieroboter?

Ein klassischer Industrieroboter arbeitet hinter einem Schutzzaun. Seine Bewegung ist schnell, kräftig und deterministisch. Die Sicherheit entsteht durch räumliche Trennung. Ein Cobot kann Zusammenarbeit ermöglichen, etwa durch Kraft- und Leistungsbegrenzung. Ob ein Schutzzaun entfallen kann, hängt von der gesamten Anwendung ab: Werkzeug, Werkstück, Bewegung und Arbeitsplatz müssen gemeinsam beurteilt und das Sicherheitskonzept validiert werden. In der Praxis werden Cobots trotzdem oft in Schutzbereichen betrieben - nicht wegen fehlender Technik, sondern wegen Risikoabwägungen nach DIN EN ISO 10218 und ISO/TS 15066. Kollaborative Anwendungen im echten Sinne sind selten. Sie sind aber die Grundlage für alles, was ab der dritten Revolution folgt.

Wie unterscheiden sich die vier Revolutionen von Industrie 4.0?

Industrie 4.0 ist ein produktions- und datenzentriertes Konzept mit Fokus auf Vernetzung, cyber-physische Systeme und digitale Zwillinge. Die 4 Robotic Revolutions sind ein robotikzentriertes Phasenmodell mit Fokus auf physische Interaktion, Sensitivität, Mobilität und Kognition. Beide Modelle ergänzen sich. Ein Werk kann in Industrie 4.0 fortgeschritten sein und trotzdem in der ersten oder zweiten Robotic Revolution feststecken - oder umgekehrt. Governance-Debatten laufen inzwischen zunehmend über die Robotic-Revolutions-Achse, weil dort die Haftungs- und Sicherheitsfragen anders zugespitzt sind.

FAQ: Generation R und Robotic Natives

Wer ist Generation R und was heißt Robotic Native?

Generation R ist die Generation, die mit Robotern aufwächst - so wie meine Generation mit Computern und die Kinder von heute mit Sprachassistenten. Robotic Native ist die Bezeichnung eines Menschen, der Robotik als Alltagsselbstverständlichkeit erlebt, nicht als Neuheit. Beide Begriffe habe ich zum ersten Mal 2013 auf dem Gartner CIO Summit formuliert und im Rahmen meines Promotionsvorhabens an der TU München ausgearbeitet. Die Herleitung stammt aus John Perry Barlows 'Declaration of the Independence of Cyberspace' von 1996. Robotic Natives werden in ihrer Denk-, Lern- und Arbeitsweise anders sein als wir. Sie werden Robotik nicht als Innovation wahrnehmen, sondern als Infrastruktur.

Wann kommt die Generation R in die Betriebe?

Ich habe im DigiKompetenz-Podcast 2023 gesagt: Unsere Enkelkinder werden Robotic Natives sein, unsere Kinder nicht ganz, und wir und die Generation unserer Kinder sind die letzte Generation an Robotic Immigrants. Übersetzt in Betriebspraxis heißt das: In den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren beginnt Generation R, in Ausbildung und Studium anzukommen. In der Fertigung, in der Instandhaltung, in der Prozessverantwortung wird sie ab Mitte der 2030er-Jahre spürbar sein. Wer sein Ausbildungsprofil heute nicht darauf einstellt, wird nach 2030 einen strukturellen Nachteil haben.

Wie hängt Generation R mit der vierten Revolution zusammen?

Generation R und die vierte Revolution sind ein Paar. Die vierte Revolution stellt Robotersysteme bereit, mit denen man sprachlich und intuitiv interagieren kann. Generation R stellt die Menschen bereit, die diese Interaktion als selbstverständlich empfinden. Ohne Generation R bleibt die vierte Revolution ein akademisches Konstrukt, das an Fachkräftemangel und Akzeptanzhürden scheitert. Ohne die vierte Revolution bleibt Generation R eine Marketingfigur, die keinen anderen Alltag hat als ihre Vorgänger.

Was folgt daraus für Ausbildung und Weiterbildung?

Ausbildungspläne müssen früher Robotik-Grundlagen enthalten, aber nicht als Extra-Modul, sondern als Querschnitt. Wer Elektroniker, Mechatroniker, Fachinformatiker oder Fachkraft für Lagerlogistik ausbildet, muss Robotik-Grundlagen als Teil des Berufsbilds vermitteln. Auf Hochschulebene bedeutet das, Wirtschaftsinformatik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik so zu verknüpfen, dass die vierte Revolution nicht in Silos landet. Und für Führungskräfte gilt: Weiterbildung in Robotic und AI Governance ist keine Kür mehr, sondern Grundausstattung.

FAQ: Robotic & AI Governance

Was ist Robotic und AI Governance?

Robotic und AI Governance ist das Forschungsfeld, das die Ursachen, Merkmale und Folgen des Fortschritts in Robotik und Automatisierung als Megatrend analysiert. Ich habe den Begriff erstmals 2013 auf dem Gartner CIO Summit formuliert und im Rahmen meines Promotionsvorhabens an der TU München ausgearbeitet. Der Ansatz ist bewusst weich: soft laws statt hard laws, weil Gesetzgebung zu langsam ist für Technologien, die sich in Monaten weiterentwickeln. Interdisziplinäre Task Forces, freiwillige Selbstregulierung, professionelle Ethikkodizes und internationale Standards sind die zentralen Instrumente. Ziel ist eine Verantwortungsarchitektur, die technische Sicherheit, gesellschaftliche Akzeptanz und wirtschaftliche Nutzung zusammenbringt.

Wie hängt Robotic und AI Governance mit dem EU AI Act zusammen?

Der EU AI Act ist eine harte Rechtsantwort auf die vierte Revolution. Er wirkt dort besonders scharf, wo KI als Sicherheitskomponente in Produkten eingebettet ist - also genau in dem Bereich, der Robotik als perzeptiv-kognitives System betrifft. Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 hat die Fristen neu justiert: Hochrisiko-Systeme nach Annex III werden ab 2. Dezember 2027 anwendbar, in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Annex I ab 2. August 2028. Robotic und AI Governance ist der weiche Rahmen, in dem der AI Act betrieblich funktionieren kann. Ohne diesen Rahmen bleibt der AI Act ein Compliance-Papier. Mit diesem Rahmen wird er zu einer Betriebsregel.

Welche Rolle spielt die Machinery Regulation für Roboter?

Stand der Juli-Fassung 2026: Die Machinery Regulation (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie und wird grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027 anwendbar. Sie regelt Sicherheitsanforderungen an Maschinen, einschließlich Robotern, und interagiert eng mit dem EU AI Act. Die politische Einigung vom Mai 2026 sieht vor, die Maschinenverordnung weitgehend von der direkten Anwendung des AI Act auszunehmen. Die am 24. Juli 2026 veröffentlichte Änderungsverordnung tritt erst am 27. Juli in Kraft. Sicherheitsrelevante KI-Komponenten in Maschinen werden künftig primär über delegierte Rechtsakte der Machinery Regulation adressiert. Das ist ein wichtiger Kompromiss: Er verhindert Doppelregulierung, verlangt aber, dass Hersteller die Wechselwirkung sauber im eigenen Konformitätsverfahren abbilden.

Update vom 4. Oktober 2026: Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft.

Was heißt das für den Mittelstand?

Für den Mittelstand heißt das: Die vierte Revolution ist nur produktiv, wenn Governance mitwächst. Die vier Fragen, die ich in jedem Projekt stelle, sind: Wer stoppt das System, wer haftet, wer bildet aus, wer archiviert. Wer diese vier Fragen im eigenen Betrieb beantwortet, kann Robotik als Wettbewerbsvorteil einsetzen. Wer sie ignoriert, produziert einen Compliance-Fall mit Ansage. Es hilft nicht, auf Software zu warten, die Governance automatisch erledigt. Sie kommt nicht. Governance ist Führungsarbeit.

FAQ: Impact, Institutionen und die nächsten zehn Jahre

Wer zitiert das 4-Robotic-Revolutions-Modell?

Das Modell wird explizit in einem OECD-Report zur Robotik aus dem Jahr 2021 zitiert, in IEEE-RAS-Publikationen sowie im SDG-Papier von 2021 und 2023 in Sustainable Production and Consumption. Implizit findet man die Struktur in IFR World Robotics Reports, in den SRIDA-Dokumenten der Adra AI, Data and Robotics Association, in der Multi-Annual Roadmap for Robotics in Europe von eu-nited Robotics und in VDMA-Marktsegmentierungen. Kulturell wirkt das Modell in Interviews, Podcasts und Fachartikeln - unter anderem im WELT-Artikel 'Die vier Stufen der Robotik-Revolution' und in Schaeffler Tomorrow. Diese Bandbreite ist zehn Jahre nach Veröffentlichung die eigentliche Bilanz.

Wie wirkt sich Robotik auf die UN-Sustainable-Development-Goals aus?

Robotik ist Enabler und Hemmschuh der 17 UN-Sustainable-Development-Goals zugleich. In einem 2021 im IEEE-IROS-Workshop begonnenen und 2023 in Sustainable Production and Consumption veröffentlichten Papier haben wir - Boesl, Haidegger, Khamis, Mai, Mörch, Rao, Jacobs, Lach und Vanderborght - konsensbasiertes Expertenurteil auf 169 SDG-Targets angewandt. Robotik kann Ernährung sichern, Gesundheitsversorgung skalieren und Bildung verbessern. Sie kann aber auch Ungleichheit vertiefen, Arbeit zerstückeln und Umweltkosten verschieben. Die Zuordnung ist komplex und darf nicht in eine reine Enabler-Erzählung verkürzt werden. UN DESA und UNCTAD haben diese Ambivalenz in ihren Frontier-Technologies-Berichten aufgenommen.

Welche Rolle spielen humanoide Roboter in den nächsten zehn Jahren?

Humanoide Roboter sind das öffentlichkeitswirksamste Symbol der vierten Revolution, aber sie werden in den nächsten zehn Jahren keine dominierende Rolle im Alltag spielen. Das IFR-Positionspapier 'Humanoid Robots - Vision and Reality' vom August 2025 stellt es sehr deutlich fest: Der Einsatzschwerpunkt liegt zunächst im Dienstleistungssektor und in industriellen Kollaborationsanwendungen, nicht im Haushalt. China hat konkrete Pläne für Massenproduktion, US- und europäische Unternehmen investieren, aber die Prognose lautet: Serienproduktion für spezialisierte Anwendungen. Ich gehe davon aus, dass humanoide Roboter bis 2035 ein signifikantes Nischenfeld werden - vergleichbar mit medizinischen Roboterassistenten heute.

Was ist der wichtigste Satz aus der A3-Keynote 2026?

Der wichtigste Satz meiner A3-Keynote 2026 lautet: Die nächste industrielle Dekade wird nicht in Modellen gewonnen, sondern in Montagmorgen, an denen Systeme das erste Mal ohne Beobachter laufen. Er ist keine rhetorische Zuspitzung, sondern die Kernthese meiner Zehn-Jahres-Bilanz zu den 4 Robotic Revolutions. Wer die vierte Revolution als Modellinnovation missversteht, wird ihre operativen Anforderungen unterschätzen. Wer sie als organisatorische Herausforderung erkennt, wird sie beherrschen. Das ist die zentrale Botschaft, die ich in Augsburg zum Kongress der A3-Region übermittelt habe.

Quellen und weiterführende Links